Grundsicherungsgeld
Bürgergeld-Rechner 2026, gerechnet nach dem neuen Recht
Viele suchen noch „Bürgergeld“. Gemeint ist seit Juli 2026 das Grundsicherungsgeld. Der Rechner nutzt das geltende Recht und vergleicht gleich mit Wohngeld und Kinderzuschlag.
Empfohlen: Wohngeld und Kinderzuschlag
2.078 €im Monat
So viel Geld hat der Haushalt insgesamt, mit Lohn und Leistungen
| Netto aus Arbeit | 811 € |
| Kindergeld (Familienkasse) | 259 € |
| Unterhaltsvorschuss (Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts) | 299 € |
| Wohngeld (Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde) | 547 € |
| Kinderzuschlag (Familienkasse) | 162 € |
| Leistungen zusammen | 1.267 € |
Wohngeld und Kinderzuschlag decken Ihren Bedarf. Diese Leistungen haben Vorrang: das Jobcenter würde Sie an Wohngeldstelle und Familienkasse verweisen.
Netto geschätzt mit Steuerklasse II, ohne Kirchensteuer. Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe; das Jobcenter zahlt nur die angemessenen Kosten (nach der Karenzzeit). Vermögen wird nicht geprüft.
Die Kombinationen im Vergleich
| Weg | Leistungen | Geld im Monat | Bewertung |
|---|---|---|---|
| Grundsicherungsgeld | 1.177 € | nicht möglich | Nicht möglich: Wohngeld und Kinderzuschlag decken den Bedarf, sie gehen vor (§ 12a SGB II). |
| Wohngeld und Kinderzuschlag ✓ | 1.267 € | 2.078 € | Deckt den Bedarf des ganzen Haushalts: diese Leistungen gehen dem Grundsicherungsgeld vor. |
Rechenweg: Bedarf und Einkommen nach dem SGB II
| Regelbedarf alleinstehend (Stufe 1) | 563 € |
| Regelbedarf Kind 1, 7 Jahre | 390 € |
| Mehrbedarf für Alleinerziehende | 68 € |
| Miete und Heizung | 645 € |
| Bedarf | 1.666 € |
| Netto aus Arbeit (811 € abzüglich Freibetrag 298 €) | − 513 € |
| Kindergeld, Unterhalt und Kinderzuschlag, soweit die Kinder sie brauchen | − 558 € |
| Grundsicherungsgeld | 594 € |
| Sofortzuschlag für das Kind (§ 72 SGB II) | + 25 € |
Wohngeld: berücksichtigte Miete 560 € (Höchstbetrag 551 € plus Klimakomponente 25 €), Heizkostenkomponente 143 €, Monatseinkommen nach Abzügen 747 €. Kinderzuschlag: Bedarf der Eltern 1.127 € (Wohnanteil 77 %), anrechenbares Einkommen 513 €.
Anträge: Grundsicherungsgeld beim Jobcenter, Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde, Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse, Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts. Entscheiden wird immer die Behörde.
Ein Bürgergeld-Rechner im Oktober 2026 muss mit dem Recht rechnen, das seit dem 1. Juli 2026 gilt. Das Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze hat das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt und Vermögen, Miete und Minderungen neu geregelt; die Regelbedarfe sind dieselben: 563 € für Alleinstehende und Alleinerziehende, 506 € je Partner, für Kinder 357 €, 390 € oder 471 € nach Alter. Bescheide dürfen bis 31. Dezember 2026 noch „Bürgergeld“ heißen. Ein Beispiel mit dem Rechner oben: Eine Alleinerziehende mit einem Kind von 7 Jahren, 900 € brutto und 645 € Warmmiete hätte 594 € Grundsicherungsgeld; mit Wohngeld (547 €), Kinderzuschlag (162 €) und Unterhaltsvorschuss (299 €) ergibt sich ein vorrangiger Weg ohne Jobcenter. Verbindlich ist der Bescheid.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Rechenweg und Quellen
Was der Name ändert und was nicht
Der Name Bürgergeld galt vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2026. Seitdem steht im Gesetz Grundsicherungsgeld, das Zweite Buch heißt wieder „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Für Sie ändert der Name nichts am Zahlbetrag, an der Zuständigkeit des Jobcenters oder am laufenden Bescheid. Geändert haben sich Inhalte, die in diesem Rechner stecken oder als Hinweis im Ergebnis stehen:
- Vermögen: Freibeträge von 5.000 € bis 20.000 € je Person nach Alter (Schonvermögen).
- Miete: im ersten Jahr nur bis zum 1,5-fachen der Angemessenheitsgrenze (Miete und Heizung).
- Pflichten: Minderung um 30 % des Regelbedarfs für 3 Monate, Wegfall des Regelbedarfs bei abgelehnter Arbeit (Minderungen).
- Kinderbetreuung: Arbeit gilt schon ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes als zumutbar, wenn die Betreuung gesichert ist (§ 10 SGB II).
So nutzen Sie den Rechner
Wählen Sie „Allein“ oder „Paar“ und tragen Sie das Alter der Kinder ein, getrennt durch Komma. Bruttolohn heißt der Lohn vor Steuern und Sozialabgaben; der Rechner schätzt daraus das Netto und zieht die Freibeträge ab. Bei der Miete zählt die Kaltmiete mit den kalten Nebenkosten, die Heizkosten tragen Sie getrennt ein. Der Wohnort bestimmt die Mietstufe für das Wohngeld. Unter „Mehr“ stehen Elterngeld und anderes Einkommen. Das Ergebnis zeigt den Weg, der nach dem Gesetz gilt, das Geld, das dem Haushalt insgesamt bleibt, und darunter den vollständigen Rechenweg nach dem SGB II.
Die sechs Regelbedarfsstufen 2026
| Stufe | Wer | 2026 |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 € |
| 2 | Partner in der Bedarfsgemeinschaft | 506 € |
| 3 | Erwachsene unter 25 bei den Eltern | 451 € |
| 4 | Jugendliche von 14 bis 17 | 471 € |
| 5 | Kinder von 6 bis 13 | 390 € |
| 6 | Kinder unter 6 | 357 € |
Die Beträge sind seit Januar 2024 gleich. Rechnerisch hätte die Fortschreibung für 2025 und 2026 niedrigere Werte ergeben; das Gesetz verbietet aber eine Kürzung, deshalb blieb es bei den alten Beträgen. Ausführlich: Bürgergeld 2026.
Wann der Rechner nicht reicht
Bei selbständigem Einkommen, schwankendem Lohn, Einkommen aus dem Ausland, Studium mit BAföG-Anspruch oder Erwerbsminderung rechnet das Jobcenter mit eigenen Regeln. Auch Personen über der Altersgrenze der Rente fallen nicht unter das SGB II, sondern unter die Grundsicherung im Alter beim Sozialamt. In diesen Fällen hilft eine Sozialberatung vor Ort.
Warum der Rechner auch Wohngeld zeigt
Ein reiner Bürgergeld-Rechner beantwortet nur die Frage, wie viel das Jobcenter zahlen würde. Für viele Haushalte mit Lohn ist das die falsche Frage, weil Wohngeld und Kinderzuschlag vorgehen. Deshalb rechnet dieser Rechner beide Wege und sagt, welcher gilt.