Grundsicherungsgeld

Bürgergeld-Rechner 2026, gerechnet nach dem neuen Recht

Viele suchen noch „Bürgergeld“. Gemeint ist seit Juli 2026 das Grundsicherungsgeld. Der Rechner nutzt das geltende Recht und vergleicht gleich mit Wohngeld und Kinderzuschlag.

Haushalt

1 Kind; mit Komma getrennt, leer = keine

0, wenn kein Lohn

Für alle Kinder zusammen, 0 = nichts

Ohne Heizung

Abschlag laut Vermieter oder Versorger

Mietstufe III für das Wohngeld

Mehr: Elterngeld, Rente und anderes Einkommen

Beide Eltern zusammen

Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld

Empfohlen: Wohngeld und Kinderzuschlag

2.078 €im Monat

So viel Geld hat der Haushalt insgesamt, mit Lohn und Leistungen

Netto aus Arbeit811 €
Kindergeld (Familienkasse)259 €
Unterhaltsvorschuss (Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts)299 €
Wohngeld (Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde)547 €
Kinderzuschlag (Familienkasse)162 €
Leistungen zusammen1.267 €

Wohngeld und Kinderzuschlag decken Ihren Bedarf. Diese Leistungen haben Vorrang: das Jobcenter würde Sie an Wohngeldstelle und Familienkasse verweisen.

Netto geschätzt mit Steuerklasse II, ohne Kirchensteuer. Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe; das Jobcenter zahlt nur die angemessenen Kosten (nach der Karenzzeit). Vermögen wird nicht geprüft.

Die Kombinationen im Vergleich

WegLeistungenGeld im MonatBewertung
Grundsicherungsgeld1.177 €nicht möglichNicht möglich: Wohngeld und Kinderzuschlag decken den Bedarf, sie gehen vor (§ 12a SGB II).
Wohngeld und Kinderzuschlag ✓1.267 €2.078 €Deckt den Bedarf des ganzen Haushalts: diese Leistungen gehen dem Grundsicherungsgeld vor.
Rechenweg: Bedarf und Einkommen nach dem SGB II
Regelbedarf alleinstehend (Stufe 1)563 €
Regelbedarf Kind 1, 7 Jahre390 €
Mehrbedarf für Alleinerziehende68 €
Miete und Heizung645 €
Bedarf1.666 €
Netto aus Arbeit (811 € abzüglich Freibetrag 298 €)− 513 €
Kindergeld, Unterhalt und Kinderzuschlag, soweit die Kinder sie brauchen− 558 €
Grundsicherungsgeld594 €
Sofortzuschlag für das Kind (§ 72 SGB II)+ 25 €

Wohngeld: berücksichtigte Miete 560 € (Höchstbetrag 551 € plus Klimakomponente 25 €), Heizkostenkomponente 143 €, Monatseinkommen nach Abzügen 747 €. Kinderzuschlag: Bedarf der Eltern 1.127 € (Wohnanteil 77 %), anrechenbares Einkommen 513 €.

Anträge: Grundsicherungsgeld beim Jobcenter, Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde, Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse, Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts. Entscheiden wird immer die Behörde.

So wird gerechnetRecht in Kraft am 20. Oktober 2026; Grundsicherungsgeld nach dem SGB II seit 1. Juli 2026.

Ein Bürgergeld-Rechner im Oktober 2026 muss mit dem Recht rechnen, das seit dem 1. Juli 2026 gilt. Das Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze hat das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt und Vermögen, Miete und Minderungen neu geregelt; die Regelbedarfe sind dieselben: 563 € für Alleinstehende und Alleinerziehende, 506 € je Partner, für Kinder 357 €, 390 € oder 471 € nach Alter. Bescheide dürfen bis 31. Dezember 2026 noch „Bürgergeld“ heißen. Ein Beispiel mit dem Rechner oben: Eine Alleinerziehende mit einem Kind von 7 Jahren, 900 € brutto und 645 € Warmmiete hätte 594 € Grundsicherungsgeld; mit Wohngeld (547 €), Kinderzuschlag (162 €) und Unterhaltsvorschuss (299 €) ergibt sich ein vorrangiger Weg ohne Jobcenter. Verbindlich ist der Bescheid.

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Was der Name ändert und was nicht

Der Name Bürgergeld galt vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2026. Seitdem steht im Gesetz Grundsicherungsgeld, das Zweite Buch heißt wieder „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Für Sie ändert der Name nichts am Zahlbetrag, an der Zuständigkeit des Jobcenters oder am laufenden Bescheid. Geändert haben sich Inhalte, die in diesem Rechner stecken oder als Hinweis im Ergebnis stehen:

  • Vermögen: Freibeträge von 5.000 € bis 20.000 € je Person nach Alter (Schonvermögen).
  • Miete: im ersten Jahr nur bis zum 1,5-fachen der Angemessenheitsgrenze (Miete und Heizung).
  • Pflichten: Minderung um 30 % des Regelbedarfs für 3 Monate, Wegfall des Regelbedarfs bei abgelehnter Arbeit (Minderungen).
  • Kinderbetreuung: Arbeit gilt schon ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes als zumutbar, wenn die Betreuung gesichert ist (§ 10 SGB II).

So nutzen Sie den Rechner

Wählen Sie „Allein“ oder „Paar“ und tragen Sie das Alter der Kinder ein, getrennt durch Komma. Bruttolohn heißt der Lohn vor Steuern und Sozialabgaben; der Rechner schätzt daraus das Netto und zieht die Freibeträge ab. Bei der Miete zählt die Kaltmiete mit den kalten Nebenkosten, die Heizkosten tragen Sie getrennt ein. Der Wohnort bestimmt die Mietstufe für das Wohngeld. Unter „Mehr“ stehen Elterngeld und anderes Einkommen. Das Ergebnis zeigt den Weg, der nach dem Gesetz gilt, das Geld, das dem Haushalt insgesamt bleibt, und darunter den vollständigen Rechenweg nach dem SGB II.

Die sechs Regelbedarfsstufen 2026

Die Beträge 2026 entsprechen denen von 2025 (Nullrunde nach der Besitzschutzregel).
StufeWer2026
1Alleinstehende, Alleinerziehende563 €
2Partner in der Bedarfsgemeinschaft506 €
3Erwachsene unter 25 bei den Eltern451 €
4Jugendliche von 14 bis 17471 €
5Kinder von 6 bis 13390 €
6Kinder unter 6357 €

Die Beträge sind seit Januar 2024 gleich. Rechnerisch hätte die Fortschreibung für 2025 und 2026 niedrigere Werte ergeben; das Gesetz verbietet aber eine Kürzung, deshalb blieb es bei den alten Beträgen. Ausführlich: Bürgergeld 2026.

Wann der Rechner nicht reicht

Bei selbständigem Einkommen, schwankendem Lohn, Einkommen aus dem Ausland, Studium mit BAföG-Anspruch oder Erwerbsminderung rechnet das Jobcenter mit eigenen Regeln. Auch Personen über der Altersgrenze der Rente fallen nicht unter das SGB II, sondern unter die Grundsicherung im Alter beim Sozialamt. In diesen Fällen hilft eine Sozialberatung vor Ort.

Warum der Rechner auch Wohngeld zeigt

Ein reiner Bürgergeld-Rechner beantwortet nur die Frage, wie viel das Jobcenter zahlen würde. Für viele Haushalte mit Lohn ist das die falsche Frage, weil Wohngeld und Kinderzuschlag vorgehen. Deshalb rechnet dieser Rechner beide Wege und sagt, welcher gilt.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Rechnen ältere Bürgergeld-Rechner noch richtig?

Für den Betrag des Regelbedarfs meist ja, weil er 2026 nicht gestiegen ist. Bei Vermögen, Miete im ersten Jahr und Minderungen rechnen sie nach altem Recht. Seit dem 1. Juli 2026 gelten Freibeträge nach Alter statt der Karenzzeit für Vermögen, ein Deckel für hohe Mieten und Minderungen von 30 % für 3 Monate.

Bekomme ich wegen der Umbenennung weniger Geld?

Nein, die Umbenennung allein ändert keinen Betrag. Weniger kann es geben, wenn Ihre Miete über dem Eineinhalbfachen der örtlichen Grenze liegt, wenn Ihr Vermögen über dem neuen Freibetrag liegt oder wenn das Jobcenter eine Minderung feststellt. Für Vermögen gilt die neue Regel erst ab einem Bewilligungszeitraum, der nach dem 30. Juni 2026 beginnt.

Steigt das Bürgergeld 2027?

Das steht noch nicht fest. Die Verordnung, die die Regelbedarfe für 2027 festlegt, ist am 20. Oktober 2026 nicht verkündet; im Bundestag liegt ein Haushaltsbegleitgesetz, das die Methode ändern würde. Dieser Rechner rechnet bis zur Verkündung mit den Beträgen von 2026 und nennt keine Prognose.

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Herausgeber eines Rechners, der Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss für denselben Haushalt nebeneinanderstellt

Rechtsstand geprüft am · Redaktionsgrundsätze · Kontakt

Rechtsstand 20. Oktober 2026: SGB II in der Fassung ab 1. Juli 2026, Regelbedarfe 2026, Wohngeld seit 1. Januar 2025, Quellen gelesen am . Schätzung nach Gesetz und Verordnung mit den angegebenen Daten; verbindlich ist nur der Bescheid der zuständigen Stelle, keine Rechtsberatung.