Wohngeld
Wohngeld für Rentnerinnen und Rentner
Rentnerhaushalte sind eine der größten Gruppen im Wohngeld. Tragen Sie Ihre Rente unter „sonstiges Einkommen“ ein, dazu Miete und Wohnort; der Rechner zeigt das Wohngeld.
Empfohlen: Wohngeld
1.311 €im Monat
So viel Geld hat der Haushalt insgesamt, mit Lohn und Leistungen
| Netto aus Arbeit | 0 € |
| Sonstiges Einkommen | 1.100 € |
| Wohngeld (Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde) | 211 € |
| Leistungen zusammen | 211 € |
Wohngeld deckt Ihren Bedarf. Diese Leistungen haben Vorrang: das Jobcenter würde Sie an Wohngeldstelle und Familienkasse verweisen.
Netto geschätzt mit Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer. Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe; das Jobcenter zahlt nur die angemessenen Kosten (nach der Karenzzeit). Vermögen wird nicht geprüft.
Die Kombinationen im Vergleich
| Weg | Leistungen | Geld im Monat | Bewertung |
|---|---|---|---|
| Grundsicherungsgeld | 13 € | nicht möglich | Nicht möglich: Wohngeld und Kinderzuschlag decken den Bedarf, sie gehen vor (§ 12a SGB II). |
| Wohngeld ✓ | 211 € | 1.311 € | Deckt den Bedarf des ganzen Haushalts: diese Leistungen gehen dem Grundsicherungsgeld vor. |
Rechenweg: Bedarf und Einkommen nach dem SGB II
| Regelbedarf alleinstehend (Stufe 1) | 563 € |
| Miete und Heizung | 550 € |
| Bedarf | 1.113 € |
| Sonstiges Einkommen der Eltern (Kindergeld-Überschuss, Elterngeld über dem Freibetrag, Renten) | − 1.100 € |
| Grundsicherungsgeld | 13 € |
Wohngeld: berücksichtigte Miete 475 € (Höchstbetrag 456 € plus Klimakomponente 19 €), Heizkostenkomponente 110 €, Monatseinkommen nach Abzügen 1.100 €.
Anträge: Grundsicherungsgeld beim Jobcenter, Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde, Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse, Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts. Entscheiden wird immer die Behörde.
Für das Wohngeld zählt die Rente nicht netto, sondern im Wesentlichen mit ihrem Bruttobetrag, einschließlich des steuerfreien Teils (§ 14 WoGG). Davon zieht die Wohngeldstelle pauschal 10 % ab, wenn Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, und weitere 10 %, falls Einkommensteuer anfällt (§ 16 WoGG). Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, bekommt einen Freibetrag von 1.200 € im Jahr plus 30 % der übrigen Rente, höchstens 50 % der Regelbedarfsstufe 1 im Monat (§ 17a WoGG). Ein Beispiel: Eine alleinstehende Rentnerin mit 1.100 € Rente und 480 € Bruttokaltmiete in einer Gemeinde der Mietstufe III erhält nach unserer Rechnung rund 262 € Wohngeld im Monat. Reichen Rente und Wohngeld nicht für den Lebensunterhalt, ist die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII beim Sozialamt zuständig; sie schließt Wohngeld aus (§ 7 WoGG). Diese Leistung rechnet unser Werkzeug nicht.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Rechenweg und Quellen
Wohngeld bei kleiner Rente in Zahlen
| Rente brutto im Monat | Alleinstehend | Paar (eine Rente) | Alleinstehend mit Grundrentenzeiten |
|---|---|---|---|
| 900 € | 344 € | 536 € | 465 € |
| 1.100 € | 262 € | 466 € | 388 € |
| 1.300 € | 177 € | 393 € | 308 € |
| 1.500 € | 90 € | 318 € | 226 € |
| 1.700 € | – | 240 € | 140 € |
Die letzte Spalte zeigt, wie stark der Grundrentenfreibetrag wirkt. Bei 1.100 € Rente ist er auf den Höchstbetrag von 3.378 € im Jahr begrenzt; das Wohngeld steigt dadurch auf 388 €. Ohne Grundrentenzeiten fällt das Wohngeld bei höheren Renten früher weg. Ob eine Rente überhaupt zu Wohngeld führt, hängt außerdem stark von Miete und Mietstufe ab; die Grenzen für alle Stufen stehen unter Wohngeld-Einkommensgrenzen.
Welche Rente zählt und wie
Die Wohngeldstelle rechnet mit dem Jahreseinkommen. Bei der gesetzlichen Rente ist das der Zahlbetrag vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, einschließlich des Teils, der nicht der Einkommensteuer unterliegt; das WoGG zählt ihn ausdrücklich mit (§ 14 Abs. 2). Betriebsrenten und private Renten kommen hinzu, ebenso Kapitalerträge und Mieteinnahmen. Vom Ergebnis werden Pauschalen abgezogen: 10 %, wenn Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden, was bei fast allen Rentnern der Fall ist, und weitere 10 %, wenn Einkommensteuer zu erwarten ist. Rentenversicherungsbeiträge fallen im Ruhestand meist nicht mehr an.
Im Rechner oben tragen Sie die Rente unter „sonstiges Einkommen“ ein. Das Feld wird ohne Pauschalabzug angesetzt. Um wie die Wohngeldstelle zu rechnen, geben Sie die Bruttorente minus 10 % ein, bei einer Rente von 1.100 € also 990 €.
Grundsicherung im Alter: die Grenze nach unten
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann, hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (§ 41 SGB XII). Zuständig ist das Sozialamt, nicht das Jobcenter. Diese Leistung deckt den Regelbedarf von 563 € für Alleinstehende und die angemessenen Kosten von Unterkunft und Heizung. Wer sie bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 WoGG).
Unser Rechner rechnet die Grundsicherung im Alter nicht. Sein Vergleich mit dem Grundsicherungsgeld des SGB II gilt für erwerbsfähige Menschen unter der Altersgrenze. Für Rentnerinnen und Rentner gibt er deshalb nur einen Anhaltspunkt: Zeigt er, dass Rente und Wohngeld zusammen unter dem Bedarf aus Regelbedarf und Miete liegen, sollten Sie beim Sozialamt Grundsicherung im Alter beantragen. Freibeträge für Renten mit Grundrentenzeiten gibt es auch dort, mit eigenen Regeln.
Wer unsicher ist, ob Wohngeld oder Grundsicherung im Alter zusteht, darf beide beantragen. Wird die Grundsicherung abgelehnt, weil Wohngeld reicht, beginnt das Wohngeld ab dem Monat der Ablehnung, wenn der Wohngeldantrag bis zum Ende des Folgemonats gestellt ist (§ 25 Abs. 3 WoGG).
Was sonst für Rentnerhaushalte gilt
- Lebt ein Paar zusammen, zählen beide Renten. Die Höchstbeträge und die Formel richten sich nach zwei Personen.
- Ein Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 100 oder häusliche Pflegebedürftigkeit bringt einen Freibetrag von 1.800 € im Jahr (§ 17 WoGG).
- Weil sich Renten selten ändern, bewilligt die Wohngeldstelle oft für mehr als 12 Monate, bis zu 24. Eine Rentenanpassung führt nur dann zu einer Neuberechnung, wenn das Einkommen um mehr als 15 % steigt.
- Eigentümer im Ruhestand erhalten statt des Mietzuschusses einen Lastenzuschuss für ihre selbst genutzte Wohnung.
Wie der Antrag abläuft und welche Unterlagen nötig sind, steht unter Wohngeld beantragen. Für den Rentenbescheid genügt meist die letzte Rentenanpassungsmitteilung.