Wohngeld

Wohngeld in Köln für Familien und Alleinerziehende

Köln liegt beim Wohngeld in Mietstufe VI. Für Familien zählt meist nicht das Wohngeld allein, sondern die Kombination mit Kinderzuschlag. Der Rechner ist auf eine Kölner Familie eingestellt.

Haushalt

2 Kinder; mit Komma getrennt, leer = keine

0, wenn kein Lohn

0, wenn kein Lohn

Ohne Heizung

Abschlag laut Vermieter oder Versorger

Mietstufe VI für das Wohngeld

Mehr: Elterngeld, Rente und anderes Einkommen

Beide Eltern zusammen

Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld

Empfohlen: Wohngeld und Kinderzuschlag

3.955 €im Monat

So viel Geld hat der Haushalt insgesamt, mit Lohn und Leistungen

Netto aus Arbeit (beide)2.209 €
Kindergeld (Familienkasse)518 €
Wohngeld (Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde)667 €
Kinderzuschlag (Familienkasse)561 €
Leistungen zusammen1.746 €

Wohngeld und Kinderzuschlag decken Ihren Bedarf. Diese Leistungen haben Vorrang: das Jobcenter würde Sie an Wohngeldstelle und Familienkasse verweisen.

Netto geschätzt mit Steuerklasse III, ohne Kirchensteuer. Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe; das Jobcenter zahlt nur die angemessenen Kosten (nach der Karenzzeit). Vermögen wird nicht geprüft.

Die Kombinationen im Vergleich

WegLeistungenGeld im MonatBewertung
Grundsicherungsgeld1.028 €nicht möglichNicht möglich: Wohngeld und Kinderzuschlag decken den Bedarf, sie gehen vor (§ 12a SGB II).
Wohngeld und Kinderzuschlag ✓1.746 €3.955 €Deckt den Bedarf des ganzen Haushalts: diese Leistungen gehen dem Grundsicherungsgeld vor.
Rechenweg: Bedarf und Einkommen nach dem SGB II
Regelbedarf Partner 1 (Stufe 2)506 €
Regelbedarf Partner 2 (Stufe 2)506 €
Regelbedarf Kind 1, 5 Jahre357 €
Regelbedarf Kind 2, 10 Jahre390 €
Miete und Heizung1.050 €
Bedarf2.809 €
Netto aus Arbeit, Person 1 (2.209 € abzüglich Freibetrag 378 €)− 1.831 €
Kindergeld, Unterhalt und Kinderzuschlag, soweit die Kinder sie brauchen− 518 €
Grundsicherungsgeld460 €
Sofortzuschlag für 2 Kinder (§ 72 SGB II)+ 50 €

Wohngeld: berücksichtigte Miete 920 € (Höchstbetrag 1.035 € plus Klimakomponente 34 €), Heizkostenkomponente 198 €, Monatseinkommen nach Abzügen 1.888 €. Kinderzuschlag: Bedarf der Eltern 1.758 € (Wohnanteil 71 %), anrechenbares Einkommen 1.831 €.

Anträge: Grundsicherungsgeld beim Jobcenter, Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde, Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse, Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts. Entscheiden wird immer die Behörde.

So wird gerechnetRecht in Kraft am 20. Oktober 2026; Grundsicherungsgeld nach dem SGB II seit 1. Juli 2026.

Köln gehört beim Wohngeld zur Mietstufe VI, wie Hamburg, Frankfurt am Main, Düsseldorf und Stuttgart. Die Bruttokaltmiete zählt höchstens bis 615 € für eine Person, 887 € für drei und 1.035 € für vier Personen, jeweils plus Klimakomponente. Für Familien ist das Wohngeld meist nur ein Baustein. Ein Beispiel mit den Vorgaben des Rechners: Ein Paar mit zwei Kindern von 5 und 10 Jahren, ein Verdienst von 2.800 € brutto und 920 € Bruttokaltmiete erhält nach unserer Rechnung 667 € Wohngeld, 561 € Kinderzuschlag und 518 € Kindergeld im Monat. Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Köln, Kinderzuschlag und Kindergeld bei der Familienkasse. Beide Anträge sind getrennt nötig. Nach dem Gesetzentwurf für 2027 bliebe Köln in Stufe VI, doch die geplante Halbierung der Heizkostenkomponente träfe auch Kölner Haushalte; der Entwurf ist nicht beschlossen.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Rechenweg und Quellen

Paar mit zwei Kindern in Köln

Paar, Kinder 5 und 10 Jahre, Bruttokaltmiete 920 €, Heizung 130 €, Mietstufe VI. Beispielwerte, eigene Berechnung, Stand 20. Oktober 2026.
Brutto (ein Verdienst)WohngeldKinderzuschlagKindergeldMaßgeblicher Weg
1.200 €932 €594 €518 €Grundsicherungsgeld
1.800 €913 €594 €518 €Wohngeld/KiZ
2.400 €767 €594 €518 €Wohngeld/KiZ
3.200 €563 €442 €518 €Wohngeld/KiZ
4.000 €345 €220 €518 €Wohngeld/KiZ
4.600 €173 €60 €518 €Wohngeld/KiZ

Bei kleinem Lohn decken Wohngeld und Kinderzuschlag den Bedarf der Familie noch nicht, und das Jobcenter ist zuständig. In diesen Zeilen werden Wohngeld und Kinderzuschlag nicht gezahlt; die Beträge zeigen nur, was die Rechnung ergäbe, und dass sie nicht ausreicht. Die Familie bekommt dann Grundsicherungsgeld, das Miete und Heizung in angemessener Höhe einschließt. Mit steigendem Lohn kippt die Rechnung: Wohngeld und Kinderzuschlag reichen, und sie gehen dem Grundsicherungsgeld vor. In diesem Bereich setzt sich das Haushaltsgeld aus Lohn und drei Leistungen zusammen, die von zwei Stellen kommen: Wohngeld von der Stadt, Kinderzuschlag und Kindergeld von der Familienkasse. Die Familie hat dann keine Pflichten gegenüber dem Jobcenter, muss aber Änderungen an beide Stellen melden. Mit noch höherem Lohn sinkt zuerst der Kinderzuschlag, der Elterneinkommen über dem Bedarf der Eltern zu 45 % anrechnet, dann das Wohngeld. Kindergeld bleibt in jedem Fall.

Alleinerziehend mit einem Kind in Köln

Alleinerziehend, Kind 4 Jahre, kein Unterhalt vom anderen Elternteil, Bruttokaltmiete 680 €, Heizung 100 €. Eigene Berechnung.
BruttoUnterhaltsvorschussWohngeldKinderzuschlagMaßgeblicher Weg
700 €227 €677 €195 €Grundsicherungsgeld
1.400 €227 €528 €195 €Wohngeld/KiZ
1.900 €227 €368 €195 €Wohngeld/KiZ
2.400 €227 €200 €162 €Wohngeld/KiZ
2.900 €227 €23 €29 €Wohngeld/KiZ

Bei Alleinerziehenden ohne Unterhalt springt der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein, für ein Kind unter sechs Jahren 227 €. Er ist Einkommen des Kindes: Beim Kinderzuschlag mindert er den Betrag für dieses Kind zu 45 %, beim Wohngeld zählt er voll zum Haushaltseinkommen. Dafür bekommt die Alleinerziehende beim Wohngeld einen Freibetrag von 1.320 € im Jahr. Unterhaltsvorschuss und Kindergeld kommen in jedem Fall hinzu; der Rechner zeigt die Summe.

Höchstbeträge in Köln

In Stufe VI zählt die Bruttokaltmiete für zwei Personen bis 745 €, für drei bis 887 €, für vier bis 1.035 € und für fünf bis 1.183 €, jeweils zuzüglich Klimakomponente. Familien mit größeren Wohnungen liegen in Köln häufig darüber; dann rechnet die Wohngeldstelle mit dem Höchstbetrag. Für das Jobcenter gelten eigene Kölner Angemessenheitsgrenzen, die nicht mit der Mietstufe zusammenhängen. Wer zwischen beiden Leistungen steht, sollte deshalb nicht von der einen Grenze auf die andere schließen: Eine Wohnung kann für das Wohngeld voll zählen und für das Jobcenter zu teuer sein.

Anträge in Köln

Das Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Köln, den Kinderzuschlag bei der Familienkasse, den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt der Stadt. Der Kinderzuschlag wird für 6 Monate bewilligt, das Wohngeld meist für 12. Beide gibt es nicht rückwirkend vor dem Antragsmonat. Einzelheiten zum Kinderzuschlag stehen unter Kinderzuschlag, zum Wohngeldantrag unter Wohngeld beantragen.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Muss ich in Köln Wohngeld und Kinderzuschlag getrennt beantragen?

Ja. Das Wohngeld bewilligt die Wohngeldstelle der Stadt Köln, den Kinderzuschlag die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Anträge laufen unabhängig, die Behörden tauschen aber Daten aus. Stellen Sie beide möglichst gleichzeitig, denn der Kinderzuschlag prüft, ob mit Wohngeld der Bedarf der Familie gedeckt ist, und ohne Antrag wird er nicht gezahlt.

Zählt der Kinderzuschlag beim Kölner Wohngeld als Einkommen?

Nein. Kinderzuschlag und Kindergeld gehören beim Wohngeld nicht zum Einkommen. Umgekehrt zählt das Wohngeld beim Kinderzuschlag nicht als Einkommen der Eltern; es hilft aber, den Bedarf der Familie zu decken, was Voraussetzung für den Kinderzuschlag ist. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss zählen dagegen bei beiden Leistungen, beim Kinderzuschlag als Einkommen des Kindes.

Was ändert sich in Köln, wenn ein drittes Kind kommt?

Der Haushalt wird größer, und damit steigen Höchstbetrag, Heizkostenbetrag und die Werte der Formel. Das Wohngeld nimmt deshalb meist deutlich zu. Dazu kommen ein weiterer Kinderzuschlag von bis zu 297 € und Kindergeld von 259 €. Weil sich die Haushaltsgröße ändert, sollten Sie nach der Geburt sofort einen neuen Wohngeldantrag stellen.

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Herausgeber eines Rechners, der Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss für denselben Haushalt nebeneinanderstellt

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Rechtsstand 20. Oktober 2026: SGB II in der Fassung ab 1. Juli 2026, Regelbedarfe 2026, Wohngeld seit 1. Januar 2025, Quellen gelesen am . Schätzung nach Gesetz und Verordnung mit den angegebenen Daten; verbindlich ist nur der Bescheid der zuständigen Stelle, keine Rechtsberatung.