Wohngeld
Wohngeld in Köln für Familien und Alleinerziehende
Köln liegt beim Wohngeld in Mietstufe VI. Für Familien zählt meist nicht das Wohngeld allein, sondern die Kombination mit Kinderzuschlag. Der Rechner ist auf eine Kölner Familie eingestellt.
Empfohlen: Wohngeld und Kinderzuschlag
3.955 €im Monat
So viel Geld hat der Haushalt insgesamt, mit Lohn und Leistungen
| Netto aus Arbeit (beide) | 2.209 € |
| Kindergeld (Familienkasse) | 518 € |
| Wohngeld (Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde) | 667 € |
| Kinderzuschlag (Familienkasse) | 561 € |
| Leistungen zusammen | 1.746 € |
Wohngeld und Kinderzuschlag decken Ihren Bedarf. Diese Leistungen haben Vorrang: das Jobcenter würde Sie an Wohngeldstelle und Familienkasse verweisen.
Netto geschätzt mit Steuerklasse III, ohne Kirchensteuer. Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe; das Jobcenter zahlt nur die angemessenen Kosten (nach der Karenzzeit). Vermögen wird nicht geprüft.
Die Kombinationen im Vergleich
| Weg | Leistungen | Geld im Monat | Bewertung |
|---|---|---|---|
| Grundsicherungsgeld | 1.028 € | nicht möglich | Nicht möglich: Wohngeld und Kinderzuschlag decken den Bedarf, sie gehen vor (§ 12a SGB II). |
| Wohngeld und Kinderzuschlag ✓ | 1.746 € | 3.955 € | Deckt den Bedarf des ganzen Haushalts: diese Leistungen gehen dem Grundsicherungsgeld vor. |
Rechenweg: Bedarf und Einkommen nach dem SGB II
| Regelbedarf Partner 1 (Stufe 2) | 506 € |
| Regelbedarf Partner 2 (Stufe 2) | 506 € |
| Regelbedarf Kind 1, 5 Jahre | 357 € |
| Regelbedarf Kind 2, 10 Jahre | 390 € |
| Miete und Heizung | 1.050 € |
| Bedarf | 2.809 € |
| Netto aus Arbeit, Person 1 (2.209 € abzüglich Freibetrag 378 €) | − 1.831 € |
| Kindergeld, Unterhalt und Kinderzuschlag, soweit die Kinder sie brauchen | − 518 € |
| Grundsicherungsgeld | 460 € |
| Sofortzuschlag für 2 Kinder (§ 72 SGB II) | + 50 € |
Wohngeld: berücksichtigte Miete 920 € (Höchstbetrag 1.035 € plus Klimakomponente 34 €), Heizkostenkomponente 198 €, Monatseinkommen nach Abzügen 1.888 €. Kinderzuschlag: Bedarf der Eltern 1.758 € (Wohnanteil 71 %), anrechenbares Einkommen 1.831 €.
Anträge: Grundsicherungsgeld beim Jobcenter, Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde, Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse, Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts. Entscheiden wird immer die Behörde.
Köln gehört beim Wohngeld zur Mietstufe VI, wie Hamburg, Frankfurt am Main, Düsseldorf und Stuttgart. Die Bruttokaltmiete zählt höchstens bis 615 € für eine Person, 887 € für drei und 1.035 € für vier Personen, jeweils plus Klimakomponente. Für Familien ist das Wohngeld meist nur ein Baustein. Ein Beispiel mit den Vorgaben des Rechners: Ein Paar mit zwei Kindern von 5 und 10 Jahren, ein Verdienst von 2.800 € brutto und 920 € Bruttokaltmiete erhält nach unserer Rechnung 667 € Wohngeld, 561 € Kinderzuschlag und 518 € Kindergeld im Monat. Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Köln, Kinderzuschlag und Kindergeld bei der Familienkasse. Beide Anträge sind getrennt nötig. Nach dem Gesetzentwurf für 2027 bliebe Köln in Stufe VI, doch die geplante Halbierung der Heizkostenkomponente träfe auch Kölner Haushalte; der Entwurf ist nicht beschlossen.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Rechenweg und Quellen
Paar mit zwei Kindern in Köln
| Brutto (ein Verdienst) | Wohngeld | Kinderzuschlag | Kindergeld | Maßgeblicher Weg |
|---|---|---|---|---|
| 1.200 € | 932 € | 594 € | 518 € | Grundsicherungsgeld |
| 1.800 € | 913 € | 594 € | 518 € | Wohngeld/KiZ |
| 2.400 € | 767 € | 594 € | 518 € | Wohngeld/KiZ |
| 3.200 € | 563 € | 442 € | 518 € | Wohngeld/KiZ |
| 4.000 € | 345 € | 220 € | 518 € | Wohngeld/KiZ |
| 4.600 € | 173 € | 60 € | 518 € | Wohngeld/KiZ |
Bei kleinem Lohn decken Wohngeld und Kinderzuschlag den Bedarf der Familie noch nicht, und das Jobcenter ist zuständig. In diesen Zeilen werden Wohngeld und Kinderzuschlag nicht gezahlt; die Beträge zeigen nur, was die Rechnung ergäbe, und dass sie nicht ausreicht. Die Familie bekommt dann Grundsicherungsgeld, das Miete und Heizung in angemessener Höhe einschließt. Mit steigendem Lohn kippt die Rechnung: Wohngeld und Kinderzuschlag reichen, und sie gehen dem Grundsicherungsgeld vor. In diesem Bereich setzt sich das Haushaltsgeld aus Lohn und drei Leistungen zusammen, die von zwei Stellen kommen: Wohngeld von der Stadt, Kinderzuschlag und Kindergeld von der Familienkasse. Die Familie hat dann keine Pflichten gegenüber dem Jobcenter, muss aber Änderungen an beide Stellen melden. Mit noch höherem Lohn sinkt zuerst der Kinderzuschlag, der Elterneinkommen über dem Bedarf der Eltern zu 45 % anrechnet, dann das Wohngeld. Kindergeld bleibt in jedem Fall.
Alleinerziehend mit einem Kind in Köln
| Brutto | Unterhaltsvorschuss | Wohngeld | Kinderzuschlag | Maßgeblicher Weg |
|---|---|---|---|---|
| 700 € | 227 € | 677 € | 195 € | Grundsicherungsgeld |
| 1.400 € | 227 € | 528 € | 195 € | Wohngeld/KiZ |
| 1.900 € | 227 € | 368 € | 195 € | Wohngeld/KiZ |
| 2.400 € | 227 € | 200 € | 162 € | Wohngeld/KiZ |
| 2.900 € | 227 € | 23 € | 29 € | Wohngeld/KiZ |
Bei Alleinerziehenden ohne Unterhalt springt der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein, für ein Kind unter sechs Jahren 227 €. Er ist Einkommen des Kindes: Beim Kinderzuschlag mindert er den Betrag für dieses Kind zu 45 %, beim Wohngeld zählt er voll zum Haushaltseinkommen. Dafür bekommt die Alleinerziehende beim Wohngeld einen Freibetrag von 1.320 € im Jahr. Unterhaltsvorschuss und Kindergeld kommen in jedem Fall hinzu; der Rechner zeigt die Summe.
Höchstbeträge in Köln
In Stufe VI zählt die Bruttokaltmiete für zwei Personen bis 745 €, für drei bis 887 €, für vier bis 1.035 € und für fünf bis 1.183 €, jeweils zuzüglich Klimakomponente. Familien mit größeren Wohnungen liegen in Köln häufig darüber; dann rechnet die Wohngeldstelle mit dem Höchstbetrag. Für das Jobcenter gelten eigene Kölner Angemessenheitsgrenzen, die nicht mit der Mietstufe zusammenhängen. Wer zwischen beiden Leistungen steht, sollte deshalb nicht von der einen Grenze auf die andere schließen: Eine Wohnung kann für das Wohngeld voll zählen und für das Jobcenter zu teuer sein.
Anträge in Köln
Das Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Köln, den Kinderzuschlag bei der Familienkasse, den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt der Stadt. Der Kinderzuschlag wird für 6 Monate bewilligt, das Wohngeld meist für 12. Beide gibt es nicht rückwirkend vor dem Antragsmonat. Einzelheiten zum Kinderzuschlag stehen unter Kinderzuschlag, zum Wohngeldantrag unter Wohngeld beantragen.