Geburt und Elternzeit

Partnerschaftsbonus beim Elterngeld

Eltern, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, bekommen zusätzliche Monate Elterngeld Plus, mit engen Stundengrenzen.

Den Partnerschaftsbonus nach § 4b BEEG bekommen Eltern, die beide gleichzeitig nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats arbeiten und die übrigen Voraussetzungen für Elterngeld erfüllen. Jeder Elternteil erhält dann für jeden dieser Lebensmonate einen zusätzlichen Monatsbetrag Elterngeld Plus. Der Bonus muss für mindestens 2 und darf für höchstens 4 Lebensmonate je Elternteil bezogen werden, und zwar von beiden gleichzeitig und in aufeinander folgenden Monaten. Die Höhe richtet sich nach den Regeln für Elterngeld Plus mit Teilzeit: ersetzt wird ein Teil des Unterschieds zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Teilzeitnetto, mindestens 150 €. In unserem Beispiel, ein Elternteil mit 3.200 € und einer mit 2.400 € brutto vor der Geburt, beide in Teilzeit mit 1.500 € und 1.200 € netto, bringt der Bonus zusammen 653,80 € im Monat, über 4 Monate 2.615 €. Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen den Bonus allein beziehen. Wird festgestellt, dass die Bedingungen nicht in allen Monaten erfüllt waren, bleiben die übrigen Monate grundsätzlich bestehen.

Elterngeld schnell geschätzt

Basiselterngeld im Monat

1.206 €

Elterngeld-Netto1.855 €
Ersatzrate65,0 %
Elterngeld Plus603 €

Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026, maßgeblich für Geburten ab 2027.

Mit Wohngeld und Kinderzuschlag rechnen →

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Rechenweg und Quellen

Die Voraussetzungen im Überblick

  • Beide Eltern arbeiten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats.
  • Beide erfüllen die allgemeinen Voraussetzungen für Elterngeld: Wohnsitz in Deutschland, Kind im Haushalt, eigene Betreuung, keine volle Erwerbstätigkeit, Einkommen unterhalb der Grenze von 175.000 €.
  • Der Bonus wird von beiden gleichzeitig bezogen, in aufeinander folgenden Lebensmonaten.
  • Jeder Elternteil bezieht ihn für mindestens 2 und höchstens 4 Lebensmonate.
Mögliche Verteilungen der Arbeitszeit; maßgeblich ist nur der Durchschnitt im Lebensmonat.
WochenstundenBeispiele für die Verteilung
24 Stunden8 Stunden an 3 Tagen oder 6 Stunden an 4 Tagen
32 Stunden8 Stunden an 4 Tagen oder 6,4 Stunden an 5 Tagen

Die Stundengrenzen gelten für beide Eltern. Arbeitet ein Elternteil 32 Stunden und der andere nur 20, gibt es keinen Bonus. Auch wer nicht angestellt, sondern selbstständig ist, muss die Stunden einhalten; das Einkommen aus der Selbstständigkeit wird dann wie Teilzeiteinkommen angerechnet.

Ein Rechenbeispiel

Beide Steuerklasse IV, ohne Kirchensteuer. Eigene Berechnung nach §§ 2 und 4a BEEG, Stand 20. Oktober 2026.
Brutto vor der GeburtElterngeld-Netto vorherTeilzeitnetto im BonusBonus im MonatBonus in 4 Monaten
Elternteil 13.200 €2.082,92 €1.500 €378,90 €1.516 €
Elternteil 22.400 €1.622,92 €1.200 €274,90 €1.100 €

Der Bonus ersetzt bei jedem Elternteil 65 % des Unterschieds zwischen dem Elterngeld-Netto vor der Geburt und dem Teilzeitnetto. Er ist aber höchstens so hoch wie das Elterngeld Plus ohne Teilzeit, hier 676,95 € und 527,45 €, und mindestens 150 €. Zusammen erhalten die Eltern 653,80 € im Monat und über 4 Monate 2.615 €, zusätzlich zu ihrem Teilzeitlohn. Der Bonus kommt zu den übrigen Monaten Basiselterngeld oder Elterngeld Plus hinzu; er verbraucht keinen der regulären Monatsbeträge.

Wie das Teilzeitnetto den Bonus verändert

Elternteil mit 3.200 € brutto vor der Geburt, Steuerklasse IV. Eigene Berechnung.
TeilzeitnettoBonus im MonatBonus in 4 Monaten
1.000 €676,95 €2.708 €
1.300 €508,90 €2.036 €
1.500 €378,90 €1.516 €
1.700 €248,90 €996 €
1.900 €150,00 €600 €

Je weniger der Teilzeitlohn hinter dem früheren Einkommen zurückbleibt, desto kleiner wird der Bonus, bis der Mindestbetrag von 150 € erreicht ist. Unter diesen Betrag fällt er nicht. Wer viele Stunden im erlaubten Rahmen arbeitet, bekommt also weniger Bonus, aber mehr Lohn; in der Summe hat der Haushalt trotzdem meist mehr Geld zur Verfügung.

Bonus und Partnermonate: zwei verschiedene Dinge

Die Partnermonate und der Partnerschaftsbonus werden oft verwechselt. Die 2 Partnermonate sind zusätzliche Monatsbeträge Basiselterngeld für das Paar; sie gibt es, wenn auch der zweite Elternteil in 2 Lebensmonaten weniger verdient. Eine Mindestzahl an Arbeitsstunden gibt es dafür nicht, der Elternteil darf auch ganz zu Hause bleiben. Der Partnerschaftsbonus dagegen setzt voraus, dass beide gleichzeitig arbeiten, und zwar zwischen 24 und 32 Wochenstunden. Er wird als Elterngeld Plus gezahlt und kommt zu den Partnermonaten hinzu. Ein Paar kann also beides nutzen.

Teilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbaren

Wer in Elternzeit ist, darf höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten; das passt zur Obergrenze des Bonus. Die Teilzeit muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, bei einem anderen Arbeitgeber oder in Selbstständigkeit braucht es seine Zustimmung. Klären Sie Arbeitszeit und Beginn deshalb frühzeitig, bevor Sie die Bonusmonate im Elterngeldantrag festlegen. Beide Eltern müssen ihre Stunden so planen, dass sie in jedem Bonusmonat im Durchschnitt mindestens 24 Stunden erreichen.

Wann sich der Bonus lohnt

Finanziell bringt der Bonus am meisten, wenn das Teilzeitnetto deutlich unter dem Einkommen vor der Geburt liegt. Wer vor der Geburt gut verdient hat und in Teilzeit nur einen Teil davon bekommt, erhält einen spürbaren Ausgleich. Wer dagegen schon vor der Geburt in Teilzeit gearbeitet hat und die Stunden beibehält, verliert kaum Einkommen; dann gibt es oft nur den Mindestbetrag. Auch der lohnt sich aber, denn 4 Monate mit je 150 € für beide Eltern summieren sich auf 1.200 €. Die Obergrenze Ihres Bonus, das Elterngeld Plus ohne Teilzeit, zeigt der kleine Rechner oben, wenn Sie Ihren Bruttolohn vor der Geburt eingeben.

Außerhalb des Geldes ist der Bonus ein Anreiz, die Betreuung partnerschaftlich zu teilen und den Wiedereinstieg in den Beruf schrittweise zu gestalten.

Einen Plan aufstellen

Ein Beispiel für die Aufteilung eines Paares: Elternteil 1 bezieht in den Lebensmonaten 1 bis 12 Basiselterngeld, Elternteil 2 nimmt die Lebensmonate 13 bis 14 als Basiselterngeld, die beiden Partnermonate. Ab dem 15. Lebensmonat arbeiten beide in Teilzeit und beziehen für 4 Monate den Partnerschaftsbonus. Damit sind die Monatsbeträge beider Eltern ausgeschöpft, und das Elterngeld reicht bis zum Ende des 18. Lebensmonats. Gleichzeitiges Basiselterngeld beider Eltern wäre nur in einem der ersten 12 Lebensmonate möglich; deshalb folgen die Partnermonate hier nacheinander. Wichtig ist, dass der Bezug ab dem 15. Lebensmonat lückenlos ist und Basiselterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat genommen wird.

Ändern sich die Pläne, kann die Aufteilung bis zum Ende des Bezugs geändert werden, für bereits ausgezahlte Monate aber nur in Härtefällen. Rückwirkend gibt es Elterngeld nur für 3 Lebensmonate vor dem Antragsmonat; der Antrag sollte deshalb rechtzeitig vor Beginn des Bonus gestellt oder geändert werden.

Geschwister und Mehrlinge

Auch im Bonus gelten Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag, und zwar in der Höhe, die für Elterngeld Plus vorgesehen ist: Der Geschwisterbonus beträgt 10 %, mindestens 37,50 €, der Mehrlingszuschlag 150 € für jedes weitere Kind. Bei Zwillingen bekommen also beide Eltern im Bonusmonat je 150 € zusätzlich.

Wenn es nicht wie geplant klappt

Kann ein Elternteil die Stunden in einem Bonusmonat nicht einhalten, etwa weil der Arbeitgeber mehr verlangt oder die Kinderbetreuung ausfällt, sind die Voraussetzungen für diesen Monat nicht erfüllt. Das Gesetz sorgt aber dafür, dass die übrigen Monate nicht an der Bedingung der aufeinander folgenden Monate scheitern. Teilen Sie die Abweichung der Elterngeldstelle mit, damit sie den betroffenen Monat neu bewertet, statt später eine größere Summe zurückzufordern.

Alleinerziehende

Alleinerziehende können den Bonus allein beziehen. Voraussetzung ist, dass sie die Bedingungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllen und der andere Elternteil weder mit ihnen noch mit dem Kind zusammenlebt, oder dass die Betreuung durch den anderen Elternteil das Kindeswohl gefährden würde oder unmöglich ist. Sie müssen dann in 2 bis 4 aufeinander folgenden Lebensmonaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten und erhalten für diese Monate zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus.

Bonus und Sozialleistungen

Der Partnerschaftsbonus ist Elterngeld Plus. Bei Wohngeld bleibt davon bis zu 150 € im Monat anrechnungsfrei. Bei Grundsicherungsgeld und Kinderzuschlag bleibt nur ein Betrag in Höhe des Einkommens vor der Geburt frei, höchstens 150 €. Da im Bonus beide Eltern arbeiten, wird zusätzlich der Lohn angerechnet, mit den Freibeträgen für Erwerbstätige. Einzelheiten unter Elterngeld und Sozialleistungen.

Nachweise und Kontrolle

Im Antrag geben Sie die geplanten Bonusmonate und die vereinbarte Arbeitszeit an. Weil die Höhe vom Teilzeiteinkommen abhängt, entscheidet die Elterngeldstelle zunächst vorläufig nach Ihren glaubhaften Angaben. Nach dem Bezug weisen Sie das tatsächliche Einkommen nach; weicht es ab, wird nachgezahlt oder zurückgefordert. Beide Eltern sind dabei zur Mitwirkung verpflichtet. Den Antrag unterschreibt in der Regel die Person, die ihn stellt, und zur Kenntnisnahme auch der andere Elternteil; dieser kann gleichzeitig seinen eigenen Antrag stellen. Melden Sie Änderungen der Arbeitszeit deshalb sofort. Die eigene Berechnung machen Sie mit dem Elterngeld-Rechner, indem Sie dort das Netto aus Teilzeit eintragen; der ausgewiesene Betrag für Elterngeld Plus entspricht dann dem Bonus.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wie werden die Wochenstunden für den Partnerschaftsbonus gezählt?

Maßgeblich ist der Durchschnitt im jeweiligen Lebensmonat des Kindes, nicht der Kalendermonat und nicht die einzelne Woche. Beide Eltern müssen in diesem Durchschnitt mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden arbeiten. Eine Woche mit Überstunden schadet also nicht, solange der Monatsdurchschnitt im Rahmen bleibt. Selbstständige müssen die Stunden ebenfalls einhalten.

Was passiert, wenn ein Elternteil im Bonusmonat mehr als 32 Stunden gearbeitet hat?

Dann sind die Voraussetzungen für diesen Monat nicht erfüllt, und der Bonus für diesen Monat muss in der Regel erstattet werden. Das Gesetz schützt aber die übrigen Monate: Das Erfordernis aufeinander folgender Monate gilt als erfüllt, auch wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht in allen beantragten Monaten vorlagen.

Können wir den Partnerschaftsbonus nach dem zweiten Geburtstag nehmen?

Der Bonus ist Elterngeld Plus und folgt dessen zeitlichen Regeln. Elterngeld Plus kann bis zum Ende des 32. Lebensmonats bezogen werden, wenn ab dem 15. Lebensmonat mindestens ein Elternteil ohne Lücke Elterngeld bezieht. Ein Bonus im dritten Lebensjahr ist daher möglich, wenn die Monate davor lückenlos belegt sind.

Was gilt, wenn wir uns während des Partnerschaftsbonus trennen?

Treten während des Bonus die Voraussetzungen für einen alleinigen Bezug ein, etwa weil ein Elternteil als Alleinerziehender den steuerlichen Entlastungsbetrag erhält und der andere nicht mehr mit ihm und dem Kind zusammenlebt, kann ein Elternteil den Bonus allein fortführen. Melden Sie die Trennung der Elterngeldstelle sofort.

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