Grundsicherungsgeld

Grundsicherungsgeld-Rechner: Ihr Anspruch Zeile für Zeile

Der Rechner stellt Ihren Bedarf nach dem SGB II Ihrem Einkommen gegenüber und prüft gleich mit, ob Wohngeld und Kinderzuschlag vorgehen.

Haushalt

mit Komma getrennt, leer = keine

0, wenn kein Lohn

Für alle Kinder zusammen, 0 = nichts

Ohne Heizung

Abschlag laut Vermieter oder Versorger

Mietstufe II für das Wohngeld

Mehr: Elterngeld, Rente und anderes Einkommen

Beide Eltern zusammen

Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld

Empfohlen: Grundsicherungsgeld

1.118 €im Monat

So viel Geld hat der Haushalt insgesamt, mit Lohn und Leistungen

Netto aus Arbeit0 €
Grundsicherungsgeld (Jobcenter)1.118 €
Leistungen zusammen1.118 €

Wohngeld und Kinderzuschlag reichen nicht, um Ihren Bedarf zu decken. Zuständig ist das Jobcenter; es zahlt auch die angemessenen Kosten der Unterkunft.

Netto geschätzt mit Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer. Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe; das Jobcenter zahlt nur die angemessenen Kosten (nach der Karenzzeit). Vermögen wird nicht geprüft.

Die Kombinationen im Vergleich

WegLeistungenGeld im MonatBewertung
Grundsicherungsgeld ✓1.118 €1.118 €Vom Jobcenter; Wohngeld und Kinderzuschlag entfallen dann.
Wohngeld475 €nicht möglichReicht nicht: es fehlen 643 € zum Bedarf, also Grundsicherungsgeld.
Rechenweg: Bedarf und Einkommen nach dem SGB II
Regelbedarf alleinstehend (Stufe 1)563 €
Miete und Heizung555 €
Bedarf1.118 €
Grundsicherungsgeld1.118 €

Wohngeld: berücksichtigte Miete 427 € (Höchstbetrag 408 € plus Klimakomponente 19 €), Heizkostenkomponente 110 €, Monatseinkommen nach Abzügen 396 €.

Anträge: Grundsicherungsgeld beim Jobcenter, Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde, Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse, Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts. Entscheiden wird immer die Behörde.

So wird gerechnetRecht in Kraft am 20. Oktober 2026; Grundsicherungsgeld nach dem SGB II seit 1. Juli 2026.

Grundsicherungsgeld ist der Unterschied zwischen Bedarf und anrechenbarem Einkommen der Bedarfsgemeinschaft. Der Bedarf besteht aus den Regelbedarfen (563 € für Alleinstehende, 506 € je Partner, 357 € bis 471 € für Kinder nach Alter), den Mehrbedarfen, etwa für Alleinerziehende, und den Kosten für Unterkunft und Heizung. Vom Einkommen bleiben Freibeträge unberücksichtigt: 100 € Grundfreibetrag auf Lohn, dann 20 %, 30 % und 10 % je nach Höhe. Kindergeld und Unterhalt zählen als Einkommen des Kindes. Eine alleinstehende Person ohne Einkommen mit 480 € Bruttokaltmiete und 75 € Heizkosten hat danach Anspruch auf 1.118,00 € im Monat. Der Rechner nutzt das Recht, das seit dem 1. Juli 2026 gilt (BGBl. 2026 I Nr. 107); die Beträge des Regelbedarfs sind 2026 unverändert. Bescheid und Prüfung der Angemessenheit macht das Jobcenter.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Rechenweg und Quellen

Was in den Bedarf eingeht

Regelbedarfe nach der Fortschreibungsverordnung 2026.
BausteinBetrag 2026Rechtsgrundlage
Regelbedarf Stufe 1, alleinstehend oder alleinerziehend563 €§ 20 Abs. 2 SGB II
Regelbedarf Stufe 2, je Partner506 €§ 20 Abs. 4
Regelbedarf Stufe 3, Erwachsene unter 25 im Elternhaus451 €§ 20 Abs. 2 Satz 2
Kinder von 14 bis 17 Jahren471 €§ 23 Nr. 1
Kinder von 6 bis 13 Jahren390 €§ 23 Nr. 1
Kinder unter 6 Jahren357 €§ 23 Nr. 1
Mehrbedarf Alleinerziehende12 % bis 60 % von Stufe 1§ 21 Abs. 3
Mehrbedarf Schwangerschaft ab der 13. Woche17 % des Regelbedarfs§ 21 Abs. 2
Miete und Heizungtatsächlich, soweit angemessen§ 22

Mehrbedarfe für Behinderung, kostenaufwendige Ernährung, dezentrale Warmwasserbereitung oder einen unabweisbaren Sonderbedarf sind im Rechner nicht enthalten. Sie stehen auf der Seite Mehrbedarf. Leistungen für Bildung und Teilhabe der Kinder kommen zusätzlich und werden gesondert beantragt.

Was als Einkommen zählt

Angerechnet wird das Netto aus Arbeit nach Abzug der Freibeträge. Die ersten 100 € bleiben frei; vom Teil zwischen 100 € und 520 € zusätzlich 20 %, zwischen 520 € und 1.000 € 30 % und darüber 10 % bis 1.200 €, mit minderjährigem Kind bis 1.500 €. Der Rechner schätzt das Netto mit Lohnsteuer und Sozialversicherung 2026; im Übergangsbereich bis 2.000 € mit den verminderten Beiträgen. Renten, Arbeitslosengeld und Krankengeld zählen ohne Freibetrag, Elterngeld über 300 € ebenfalls. Wie viel vom Lohn bleibt, zeigt die Seite Hinzuverdienst.

Drei Beispiele

Ohne Prüfung des Vorrangs von Wohngeld und Kinderzuschlag; mit Kind einschließlich 25 € Sofortzuschlag.
HaushaltBedarfEinkommen angerechnetGrundsicherungsgeld
Allein, ohne Lohn, 555 € Warmmiete1.118,00 €0,00 €1.118,00 €
Allein, Minijob 603 €, 555 € Warmmiete1.118,00 €372,39 €745,61 €
Paar, ein Kind (2), 1.200 € Lohn, 720 € Warmmiete2.089,00 €932,80 €1.181,20 €

Im dritten Beispiel lohnt der Blick auf die Vorrangprüfung im Werkzeug oben: Mit Wohngeld und Kinderzuschlag kann der Bedarf gedeckt sein, dann ist das Jobcenter nicht zuständig.

Antrag und Bescheid

Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem Sie ihn stellen (§ 37 SGB II). Ein formloser Satz an das Jobcenter genügt, die Formulare folgen. Bewilligt wird in der Regel für 12 Monate, bei unangemessener Miete oder vorläufiger Entscheidung für 6. Welche Unterlagen Sie brauchen, steht unter Antrag auf Grundsicherungsgeld.

So lesen Sie das Ergebnis

Die große Zahl ist das Geld, das Ihrem Haushalt im Monat insgesamt zur Verfügung steht: Netto aus Arbeit, Kindergeld, Unterhalt und die Leistungen des empfohlenen Weges. Darunter stehen die einzelnen Leistungen mit der Stelle, die sie zahlt. Die Tabelle „Die Kombinationen im Vergleich“ zeigt, was der andere Weg bringen würde und warum er nicht oder nur wahlweise gilt. Unter „Rechenweg“ finden Sie die Rechnung nach dem SGB II: jede Zeile des Bedarfs, jede Zeile des Einkommens, der Anspruch und der Sofortzuschlag für Kinder. Mit „Link zu diesem Ergebnis kopieren“ können Sie Ihre Eingaben speichern oder einer Beratungsstelle schicken; die Zahlen stehen nur in der Adresse, nicht auf einem Server.

Der Rechner kennt keine Kinder über 24 Jahren im Haushalt. Sie bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft und teilen nur die Miete; geben Sie in diesem Fall nur Ihren Anteil an Miete und Heizung ein.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Warum rechnet der Grundsicherungsgeld-Rechner mit meiner vollen Miete?

Weil die Grenze der Angemessenheit jede Kommune selbst festlegt und sich nicht zuverlässig für ganz Deutschland abbilden lässt. Im ersten Jahr des Bezugs zahlt das Jobcenter die tatsächliche Miete, höchstens das 1,5-fache der Grenze. Danach nur noch das Angemessene. Liegt Ihre Miete deutlich über dem örtlichen Wert, ist das Ergebnis zu hoch.

Zählt das Kindergeld beim Grundsicherungsgeld als Einkommen?

Ja, als Einkommen des Kindes, soweit es dessen Bedarf deckt. Ein Kind unter 6 Jahren hat 357 € Regelbedarf plus seinen Anteil an der Miete; das Kindergeld von 259 € wird darauf angerechnet. Deckt das Kind seinen Bedarf schon mit Unterhalt, geht der Rest des Kindergeldes als Einkommen an den Elternteil.

Wie werden Partner ohne Trauschein gerechnet?

Wie Ehepaare, wenn sie eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft bilden. Das wird vermutet, wenn sie länger als ein Jahr zusammenleben, ein gemeinsames Kind haben, Kinder im Haushalt versorgen oder über Einkommen des anderen verfügen. Dann gilt für beide der Regelbedarf von 506 €, und das Einkommen beider wird zusammengerechnet.

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Herausgeber eines Rechners, der Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss für denselben Haushalt nebeneinanderstellt

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Rechtsstand 20. Oktober 2026: SGB II in der Fassung ab 1. Juli 2026, Regelbedarfe 2026, Wohngeld seit 1. Januar 2025, Quellen gelesen am . Schätzung nach Gesetz und Verordnung mit den angegebenen Daten; verbindlich ist nur der Bescheid der zuständigen Stelle, keine Rechtsberatung.