Wohngeld

Wohngeld in Hamburg: Stufe VI heute, Stufe V im Entwurf

Hamburg ist beim Wohngeld in Mietstufe VI eingestuft, der zweithöchsten. Der Gesetzentwurf für 2027 würde die Stadt in Stufe V herabsetzen. Der Rechner rechnet nach geltendem Recht.

Haushalt

mit Komma getrennt, leer = keine

0, wenn kein Lohn

Für alle Kinder zusammen, 0 = nichts

Ohne Heizung

Abschlag laut Vermieter oder Versorger

Mietstufe VI für das Wohngeld

Mehr: Elterngeld, Rente und anderes Einkommen

Beide Eltern zusammen

Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld

Empfohlen: Grundsicherungsgeld

1.641 €im Monat

So viel Geld hat der Haushalt insgesamt, mit Lohn und Leistungen

Netto aus Arbeit1.327 €
Grundsicherungsgeld (Jobcenter)314 €
Leistungen zusammen314 €

Wohngeld und Kinderzuschlag reichen nicht, um Ihren Bedarf zu decken. Zuständig ist das Jobcenter; es zahlt auch die angemessenen Kosten der Unterkunft.

Netto geschätzt mit Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer. Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe; das Jobcenter zahlt nur die angemessenen Kosten (nach der Karenzzeit). Vermögen wird nicht geprüft.

Die Kombinationen im Vergleich

WegLeistungenGeld im MonatBewertung
Grundsicherungsgeld ✓314 €1.641 €Vom Jobcenter; Wohngeld und Kinderzuschlag entfallen dann.
Wohngeld287 €nicht möglichReicht nicht: es fehlen 27 € zum Bedarf, also Grundsicherungsgeld.
Rechenweg: Bedarf und Einkommen nach dem SGB II
Regelbedarf alleinstehend (Stufe 1)563 €
Miete und Heizung730 €
Bedarf1.293 €
Netto aus Arbeit (1.327 € abzüglich Freibetrag 348 €)− 979 €
Grundsicherungsgeld314 €

Wohngeld: berücksichtigte Miete 634 € (Höchstbetrag 615 € plus Klimakomponente 19 €), Heizkostenkomponente 110 €, Monatseinkommen nach Abzügen 1.118 €.

Anträge: Grundsicherungsgeld beim Jobcenter, Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde, Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse, Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts. Entscheiden wird immer die Behörde.

So wird gerechnetRecht in Kraft am 20. Oktober 2026; Grundsicherungsgeld nach dem SGB II seit 1. Juli 2026.

In Hamburg gilt für das ganze Stadtgebiet die Mietstufe VI. Die Wohngeldstelle setzt die Bruttokaltmiete deshalb bis 615 € für eine Person, 745 € für zwei und 1.035 € für vier Personen an, jeweils plus Klimakomponente; dazu kommt der Heizkostenbetrag. Eine alleinstehende Person mit 1.700 € brutto und 640 € Bruttokaltmiete erhält nach heutigem Recht rund 287 € im Monat. Für Hamburg ist der Gesetzentwurf zur Wohngeldreform (BT-Drucksache 21/8284) besonders wichtig: Er würde die Stadt ab 1. Januar 2027 in Mietstufe V einordnen und zugleich die Heizkostenkomponente halbieren. Für dasselbe Beispiel ergäben sich nach unserer Rechnung nur noch 199 €. Am 20. Oktober 2026 ist der Entwurf nicht beschlossen; bis zu einer Verkündung gilt Stufe VI. Zuständig für den Antrag ist das Bezirksamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.

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Höchstbeträge: Stufe VI heute, Stufe V nach Entwurf

Höchstbeträge für die Bruttokaltmiete in Hamburg ohne Klimakomponente. Entwurf: BT-Drucksache 21/8284, nicht beschlossen.
PersonenHeute (Stufe VI)Entwurf (Stufe V)Differenz
1615 €562 €53 €
2745 €680 €65 €
3887 €809 €78 €
41.035 €946 €89 €
51.183 €1.080 €103 €

Die Höchstbeträge der einzelnen Stufen würde der Entwurf nicht ändern. Weil Hamburg aber eine Stufe tiefer rutschen würde, sänke die Grenze, bis zu der die Miete zählt, für jede Haushaltsgröße. Betroffen wären vor allem Haushalte, deren Miete heute zwischen den beiden Höchstbeträgen oder darüber liegt; wer eine günstige Wohnung unter dem Höchstbetrag der Stufe V hat, verlöre nur durch die übrigen Änderungen.

Beispiele: Wohngeld heute und nach Entwurf

Eigene Berechnung. Heute: Stufe VI nach geltendem Recht. Entwurf: Stufe V, halbierter Heizkostenbetrag und neue Werte c nach BT-Drucksache 21/8284; nicht beschlossen. Mieten sind Beispielwerte.
HaushaltBruttokaltmieteHeuteNach EntwurfUnterschied
Single, 1.300 € brutto600 €417 €352 €-65 €
Single, 1.700 € brutto640 €287 €199 €-88 €
Paar, 2.400 € brutto760 €296 €186 €-110 €
Paar, beide 1.500 € brutto760 €111 €0 €-111 €
Familie mit 2 Kindern, 3.200 € brutto1.050 €642 €492 €-150 €

In allen Beispielen läge das Wohngeld nach dem Entwurf deutlich niedriger. Drei Effekte addieren sich: der niedrigere Höchstbetrag, die halbierte Heizkostenkomponente und der höhere Wert c, der mittlere Einkommen stärker trifft. Das Paar mit zwei Verdiensten zeigt den Extremfall: Es liegt heute knapp unter der Einkommensgrenze und verlöre den Anspruch nach dem Entwurf ganz. Je näher ein Haushalt heute an dieser Grenze liegt, desto größer ist der relative Verlust. Haushalte, die nur knapp über dem Bedarf des Grundsicherungsgelds liegen, würden nach dem Entwurf eher zum Jobcenter wechseln; dort gelten die Hamburger Angemessenheitsgrenzen für die Miete.

Noch kein geltendes Recht

Die rechte Spalte zeigt eine Modellrechnung zum Gesetzentwurf vom 30. September 2026. Ob, wann und in welcher Form das Gesetz kommt, ist am 20. Oktober 2026 offen. Was der Entwurf insgesamt vorsieht, steht unter Wohngeldreform 2027.

Was Hamburger Haushalte jetzt wissen sollten

Bis der Bundestag entscheidet, gilt Stufe VI, und jeder Antrag wird nach dem geltenden Recht berechnet. Nach der Übergangsregel des Entwurfs bliebe ein vor dem Stichtag bewilligtes Wohngeld bis zum Ende seines Bewilligungszeitraums unverändert. Wer einen Anspruch hat, verliert durch einen Antrag im laufenden Jahr also nichts. Familien sollten zusätzlich den Kinderzuschlag prüfen, denn der Entwurf ändert ihn nicht direkt; sinkt das Wohngeld, kann der Kinderzuschlag allein aber nicht mehr reichen, um den Bedarf zu decken. Den Vergleich rechnet der Kinderzuschlag-Rechner.

Wohngeld in Hamburg beantragen

Zuständig ist die Wohngeldstelle des Bezirksamts, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Monat des Antrags und dauert in der Regel 12 Monate. Wer in Hamburg wohnt und im Umland arbeitet oder umgekehrt, richtet sich nach dem Wohnort: Für Gemeinden in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen gelten eigene, oft niedrigere Mietstufen. Hinweise zu Unterlagen und Fristen gibt Wohngeld beantragen, den Vergleich mit Berlin zeigt Wohngeld in Berlin.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wo beantrage ich Wohngeld in Hamburg?

Beim Bezirksamt Ihres Wohnbezirks, also etwa Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf oder Harburg. Dort ist die Wohngeldstelle angesiedelt. Den Antrag können Sie schriftlich oder über das Onlineangebot der Stadt stellen. Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht; fehlende Unterlagen reichen Sie nach.

Sinkt mein Hamburger Wohngeld 2027 sicher?

Nein, sicher ist das nicht. Die niedrigere Mietstufe und die halbierte Heizkostenkomponente stehen in einem Gesetzentwurf vom 30. September 2026, den der Bundestag noch beschließen muss. Er kann ihn ändern. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass bereits bewilligtes Wohngeld bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums in der bisherigen Höhe bleibt.

Warum würde Hamburg im Entwurf in eine niedrigere Mietstufe fallen?

Die Mietstufe misst die Mieten der Wohngeldhaushalte im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Der Entwurf rechnet mit neueren Daten der Wohngeldstatistik. Liegen die Hamburger Wohngeldmieten nach diesen Daten näher am Durchschnitt als früher, ergibt sich eine niedrigere Stufe, auch wenn die Mieten absolut gestiegen sind. Es zählt der Abstand, nicht die Höhe.

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Rechtsstand 20. Oktober 2026: SGB II in der Fassung ab 1. Juli 2026, Regelbedarfe 2026, Wohngeld seit 1. Januar 2025, Quellen gelesen am . Schätzung nach Gesetz und Verordnung mit den angegebenen Daten; verbindlich ist nur der Bescheid der zuständigen Stelle, keine Rechtsberatung.