Wohngeld
Wohngeld-Rechner 2026 mit Vergleich zum Grundsicherungsgeld
Geben Sie Haushalt, Bruttolohn, Bruttokaltmiete und Wohnort ein. Der Rechner ermittelt das Wohngeld nach § 19 WoGG und prüft zugleich, ob für Ihren Haushalt das Grundsicherungsgeld vom Jobcenter vorgeht.
Empfohlen: Grundsicherungsgeld
1.511 €im Monat
So viel Geld hat der Haushalt insgesamt, mit Lohn und Leistungen
| Netto aus Arbeit | 1.215 € |
| Grundsicherungsgeld (Jobcenter) | 296 € |
| Leistungen zusammen | 296 € |
Wohngeld und Kinderzuschlag reichen nicht, um Ihren Bedarf zu decken. Zuständig ist das Jobcenter; es zahlt auch die angemessenen Kosten der Unterkunft.
Netto geschätzt mit Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer. Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe; das Jobcenter zahlt nur die angemessenen Kosten (nach der Karenzzeit). Vermögen wird nicht geprüft.
Die Kombinationen im Vergleich
| Weg | Leistungen | Geld im Monat | Bewertung |
|---|---|---|---|
| Grundsicherungsgeld ✓ | 296 € | 1.511 € | Vom Jobcenter; Wohngeld und Kinderzuschlag entfallen dann. |
| Wohngeld | 295 € | nicht möglich | Reicht nicht: es fehlen 1 € zum Bedarf, also Grundsicherungsgeld. |
Rechenweg: Bedarf und Einkommen nach dem SGB II
| Regelbedarf alleinstehend (Stufe 1) | 563 € |
| Miete und Heizung | 600 € |
| Bedarf | 1.163 € |
| Netto aus Arbeit (1.215 € abzüglich Freibetrag 348 €) | − 867 € |
| Grundsicherungsgeld | 296 € |
Wohngeld: berücksichtigte Miete 520 € (Höchstbetrag 511 € plus Klimakomponente 19 €), Heizkostenkomponente 110 €, Monatseinkommen nach Abzügen 978 €.
Anträge: Grundsicherungsgeld beim Jobcenter, Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde, Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse, Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts. Entscheiden wird immer die Behörde.
Der Wohngeld-Rechner wendet die Formel aus § 19 WoGG mit den Werten an, die seit dem 1. Januar 2025 gelten; für 2026 gab es keine Anpassung. Gerechnet wird mit drei Größen: der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Bruttokaltmiete bis zum Höchstbetrag Ihrer Mietstufe (zuzüglich Klimakomponente) und dem Gesamteinkommen nach Abzug von Pauschalen und Freibeträgen. Dazu kommt ein fester Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten, für eine Person 110,40 €; die tatsächlichen Heizkosten spielen für das Wohngeld keine Rolle. Ein Beispiel mit den Vorgaben oben: Eine alleinstehende Person in Berlin (Mietstufe IV) mit 1.500 € brutto und 520 € Bruttokaltmiete kommt auf rund 295 € Wohngeld im Monat. Liegt das Ergebnis unter 10 €, wird nichts gezahlt (§ 21 WoGG). Weil Wohngeld und Grundsicherungsgeld sich ausschließen, rechnet das Werkzeug beide Wege und zeigt, welcher nach dem Gesetz gilt. Den Bescheid erlässt die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Rechenweg und Quellen
Was der Rechner im Hintergrund prüft
Das Werkzeug rechnet nicht nur das Wohngeld aus. Es stellt zwei Wege nebeneinander: Wohngeld (bei Kindern zusammen mit dem Kinderzuschlag) oder Grundsicherungsgeld. Das ist nötig, weil beide Leistungen sich ausschließen. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 7 Abs. 1 WoGG), und das Jobcenter darf Sie nach § 12a SGB II nur dann auf das Wohngeld verweisen, wenn es Ihre Hilfebedürftigkeit tatsächlich beendet. Bleibt mit Wohngeld eine Lücke zum Bedarf, ist das Grundsicherungsgeld der richtige Weg, auch wenn ein positiver Wohngeldbetrag angezeigt wird. Mehr zu dieser Abgrenzung steht unter Wohngeld oder Grundsicherungsgeld und Vorrangprüfung.
| Bruttolohn | Wohngeld | Grundsicherungsgeld | Maßgeblicher Weg |
|---|---|---|---|
| 900 € | 491 € | 652 € | Grundsicherungsgeld |
| 1.200 € | 395 € | 494 € | Grundsicherungsgeld |
| 1.500 € | 295 € | 296 € | Grundsicherungsgeld |
| 1.800 € | 191 € | 131 € | Wohngeld |
| 2.100 € | 83 € | 0 € | Wohngeld |
Die Tabelle zeigt den typischen Verlauf. Bei kleinem Lohn ist der Bedarf nach dem SGB II höher als Lohn plus Wohngeld, also bleibt es beim Jobcenter. Mit steigendem Lohn sinkt das Grundsicherungsgeld schneller als das Wohngeld, bis das Wohngeld allein ausreicht. Dazwischen liegt ein schmaler Bereich, in dem beide Beträge ähnlich hoch sind; dort lohnt der genaue Vergleich. Oberhalb einer bestimmten Grenze fällt auch das Wohngeld weg; wo diese Grenze liegt, zeigt Wohngeld-Einkommensgrenzen.
Die Eingaben richtig wählen
- Haushalt: Zählen Sie alle Personen, die mit Ihnen dauerhaft wohnen und wirtschaften, auch Kinder. Die Zahl der Haushaltsmitglieder bestimmt Höchstbetrag, Heizkostenbetrag und die Werte der Formel.
- Bruttolohn: Das monatliche Brutto vor Abzügen. Das Werkzeug zieht den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr ab und dann je 10 % für Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung (§ 16 WoGG). Bei einem Minijob bis 603 € fällt nur der Abzug für die Rentenversicherung an.
- Miete: Bruttokaltmiete laut Mietvertrag. Heizkosten tragen Sie getrennt ein; sie zählen nur für den Vergleich mit dem Grundsicherungsgeld, das die tatsächlichen Heizkosten übernimmt.
- Wohnort: Wählen Sie Ihre Stadt oder direkt die Mietstufe. Welche Stufe für Ihre Gemeinde gilt, steht in der Anlage zur Wohngeldverordnung; eine Übersicht großer Städte finden Sie unter Mietstufen.
Grenzen des Werkzeugs
Selbständige, Studierende mit BAföG-Anspruch und Haushalte, in denen nur einzelne Mitglieder Grundsicherungsgeld beziehen, kann der Rechner nicht abbilden. Auch Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII rechnet er nicht; für Rentnerinnen und Rentner gibt es eine eigene Seite: Wohngeld für Rentner. Vermögen prüft das Werkzeug nicht. Beim Wohngeld schließt erhebliches Vermögen den Anspruch aus (§ 21 Nr. 3 WoGG); eine feste Euro-Grenze nennt das Gesetz selbst nicht.
Das Ergebnis ist eine Schätzung nach den Angaben, die Sie machen. Verbindlich ist allein der Bescheid der Wohngeldstelle. Wie Sie den Antrag stellen und welche Unterlagen nötig sind, steht unter Wohngeld beantragen.
Wer Kinder hat, sollte zusätzlich den Kinderzuschlag-Rechner nutzen: Kinderzuschlag und Wohngeld werden meist zusammen bezogen, und erst beide zusammen beenden oft die Hilfebedürftigkeit. Die Beträge und Regeln des laufenden Jahres stehen unter Wohngeld 2026.