Wohngeld
Wohngeld in München: was bei hohen Mieten ankommt
München ist die einzige Großstadt in der höchsten Mietstufe VII. Trotzdem liegen viele Mieten über dem, was das Wohngeld berücksichtigt. Der Rechner ist auf München eingestellt.
Empfohlen: Grundsicherungsgeld
1.781 €im Monat
So viel Geld hat der Haushalt insgesamt, mit Lohn und Leistungen
| Netto aus Arbeit | 1.432 € |
| Grundsicherungsgeld (Jobcenter) | 349 € |
| Leistungen zusammen | 349 € |
Wohngeld und Kinderzuschlag reichen nicht, um Ihren Bedarf zu decken. Zuständig ist das Jobcenter; es zahlt auch die angemessenen Kosten der Unterkunft.
Netto geschätzt mit Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer. Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe; das Jobcenter zahlt nur die angemessenen Kosten (nach der Karenzzeit). Vermögen wird nicht geprüft.
Die Kombinationen im Vergleich
| Weg | Leistungen | Geld im Monat | Bewertung |
|---|---|---|---|
| Grundsicherungsgeld ✓ | 349 € | 1.781 € | Vom Jobcenter; Wohngeld und Kinderzuschlag entfallen dann. |
| Wohngeld | 236 € | nicht möglich | Reicht nicht: es fehlen 113 € zum Bedarf, also Grundsicherungsgeld. |
Rechenweg: Bedarf und Einkommen nach dem SGB II
| Regelbedarf alleinstehend (Stufe 1) | 563 € |
| Miete und Heizung | 870 € |
| Bedarf | 1.433 € |
| Netto aus Arbeit (1.432 € abzüglich Freibetrag 348 €) | − 1.084 € |
| Grundsicherungsgeld | 349 € |
Wohngeld: berücksichtigte Miete 696 € (Höchstbetrag 677 € plus Klimakomponente 19 €), Heizkostenkomponente 110 €, Monatseinkommen nach Abzügen 1.258 €.
Anträge: Grundsicherungsgeld beim Jobcenter, Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde, Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse, Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts. Entscheiden wird immer die Behörde.
München hat beim Wohngeld die Mietstufe VII, die höchste, die das Gesetz kennt. Das bedeutet die höchsten Obergrenzen für die Miete: 677 € für eine Person, 820 € für zwei, 975 € für drei und 1.139 € für vier Personen, jeweils zuzüglich Klimakomponente von 19,20 € bis 34,40 €. Viele Münchner Bruttokaltmieten liegen trotzdem darüber, und was darüber liegt, bezuschusst das Wohngeld nicht. Ein Beispiel: Bei 780 € Bruttokaltmiete und 1.900 € brutto berücksichtigt die Wohngeldstelle für eine alleinstehende Person nur 696,20 € der Miete und zahlt rund 236 € im Monat. Weil die Höchstbeträge hoch sind, reicht das Wohngeld in München weiter in mittlere Einkommen hinein als anderswo. Zuständig ist die Wohngeldstelle der Landeshauptstadt; für Umlandgemeinden gelten eigene Stufen und eigene Stellen. Nach dem Gesetzentwurf für 2027 bliebe München in Stufe VII.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Rechenweg und Quellen
Wie viel einer Münchner Miete zählt
| Haushalt | Bruttokaltmiete | Berücksichtigt | Anteil | Nicht berücksichtigt | Brutto | Wohngeld |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 850 € | 696,20 € | 82 % | 154 € | 1.800 € | 278 € |
| 2 Personen | 1.050 € | 844,80 € | 80 % | 205 € | 2.600 € | 259 € |
| 3 Personen | 1.250 € | 1.004,60 € | 80 % | 245 € | 2.900 € | 426 € |
| 4 Personen | 1.450 € | 1.173,40 € | 81 % | 277 € | 3.600 € | 592 € |
Die Tabelle zeigt das Grundproblem in München: Auch in der höchsten Stufe deckt der Höchstbetrag nur einen Teil typischer Mieten. Bei den Beispielmieten bleiben je nach Haushalt zwischen 154 € und 277 € im Monat ohne Zuschuss, rund ein Fünftel der Miete. Das Wohngeld hilft trotzdem spürbar, denn auf den berücksichtigten Teil kommt noch der Heizkostenbetrag, und die Formel übernimmt bei kleinem Einkommen einen großen Teil davon. Wer eine Wohnung sucht, kann mit den Höchstbeträgen abschätzen, welcher Teil der Miete gefördert würde. Garagen- oder Stellplatzmieten und Möblierungszuschläge zählen dabei nicht zur Bruttokaltmiete und müssen herausgerechnet werden.
Bis zu welchem Einkommen es in München Wohngeld gibt
| Personen | Miete am Höchstbetrag | Höchster Bruttolohn mit Wohngeld |
|---|---|---|
| 1 | 696 € | 2.410 € |
| 2 | 845 € | 3.210 € |
| 3 | 1.005 € | 3.980 € |
| 4 | 1.173 € | 5.340 € |
| 5 | 1.341 € | 6.100 € |
In Stufe VII liegen die Einkommensgrenzen am höchsten. Für einen Haushalt mit vier Personen und einem Verdienst reicht der Anspruch bis zu einem Bruttolohn von rund 5.340 € im Monat, für eine alleinstehende Person bis rund 2.410 €. Zum Vergleich: In Mietstufe I endet der Anspruch einer alleinstehenden Person schon deutlich früher. Voraussetzung ist, dass die Miete mindestens den Höchstbetrag erreicht, was in München häufig der Fall ist. Liegt die Miete darunter oder gibt es weiteres Einkommen wie Unterhalt, sinkt die Grenze. Die Grenzen für alle Stufen zum Vergleich stehen unter Wohngeld-Einkommensgrenzen.
Wohngeld und andere Hilfen in München
Haushalte mit Kindern sollten neben dem Wohngeld den Kinderzuschlag prüfen, bis zu 297 € je Kind von der Familienkasse. Reichen Lohn, Wohngeld und Kinderzuschlag nicht für den Bedarf, ist das Jobcenter zuständig; es übernimmt die Miete nur bis zur Münchner Angemessenheitsgrenze, die die Stadt selbst festlegt und die nichts mit der Mietstufe zu tun hat. Ob für Ihren Haushalt Wohngeld oder Grundsicherungsgeld gilt, zeigt der Vergleich im Rechner oben.
Wo der Antrag gestellt wird
Für Wohnungen im Stadtgebiet ist die Wohngeldstelle der Landeshauptstadt München zuständig. Wer im Umland wohnt, wendet sich an seine Gemeinde oder das Landratsamt. Wohngeld gibt es ab dem Monat des Antrags, in der Regel für 12 Monate. Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen; der Eingang des Antrags sichert den Monat. Mehr dazu unter Wohngeld beantragen. Wie sich die Lage in einer Stadt der Stufe VI darstellt, zeigt Wohngeld in Köln.