Wohngeld
Wohngeld-Tabelle 2026 nach Einkommen und Mietstufe
Wohngeld nach Bruttolohn, wenn die Miete den Höchstbetrag der Mietstufe erreicht, berechnet mit der Formel aus § 19 WoGG.
Wie viel Wohngeld ein Haushalt 2026 bekommt, hängt vom Bruttolohn, von der Zahl der Haushaltsmitglieder und von der Mietstufe des Wohnorts ab. Die Tabellen auf dieser Seite sind mit der amtlichen Formel und den Werten berechnet, die seit dem 1. Januar 2025 gelten. Sie gehen von einer Bruttokaltmiete in Höhe des Höchstbetrags plus Klimakomponente aus und von Arbeitnehmern, bei denen Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung und Rentenbeiträge anfallen. Drei Beispiele aus Mietstufe IV, zu der etwa Berlin gehört: Eine alleinstehende Person mit 1.500 € brutto erhält 301 € im Monat, ein Paar mit einem Verdienst von 2.000 € erhält 368 €, eine vierköpfige Familie mit 3.000 € brutto 597 €. In Mietstufe VII liegt das Wohngeld bei gleichem Einkommen deutlich höher, in Mietstufe I deutlich niedriger. Ist Ihre Miete niedriger als der Höchstbetrag, fällt auch das Wohngeld niedriger aus; den genauen Betrag liefert der Rechner. Unter 10 € im Monat wird nichts ausgezahlt; diese Felder sind in den Tabellen mit einem Strich markiert.
Wohngeld schnell geschätzt
Wohngeld im Monat
301 €
| Berücksichtigte Miete | 530 € |
| Heizkosten- und Klimakomponente | 130 € |
| Monatseinkommen nach Abzügen | 978 € |
Ihre Miete liegt über dem Höchstbetrag; gerechnet wird mit dem Höchstbetrag.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Rechenweg und Quellen
So lesen Sie die Tabellen
Jede Tabelle steht für einen Haushaltstyp. Die Zeilen sind Bruttolöhne im Monat, die Spalten die Mietstufen I bis VII. In jedem Feld steht das Wohngeld im Monat in Euro, gerundet wie im Bescheid. Ein Strich bedeutet: Die Formel ergibt weniger als 10 €, es besteht also kein Anspruch. Für alle Werte gelten dieselben Annahmen:
- Die Bruttokaltmiete entspricht genau dem Höchstbetrag der Mietstufe zuzüglich der Klimakomponente. Höhere Mieten bringen kein höheres Wohngeld.
- Das Einkommen ist Arbeitslohn. Abgezogen werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr und drei Pauschalen von je 10 % nach § 16 WoGG.
- Es gibt kein weiteres Einkommen: keine Rente, kein Elterngeld, keinen Unterhalt. Kindergeld spielt beim Wohngeld keine Rolle.
- Freibeträge sind nur dort eingerechnet, wo es gesagt wird, etwa der Freibetrag für Alleinerziehende von 1.320 € im Jahr.
Die Tabellen sind ein Orientierungsrahmen. Ihr tatsächliches Wohngeld kann niedriger sein, wenn Ihre Miete unter dem Höchstbetrag liegt, oder höher, wenn Freibeträge für Schwerbehinderung oder Grundrente greifen. Und sie sagen nichts darüber, ob Sie Wohngeld bekommen oder stattdessen Grundsicherungsgeld; darauf geht der letzte Abschnitt ein.
Alleinstehende
| Brutto im Monat | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.000 € | 347 € | 385 € | 423 € | 467 € | 508 € | 551 € | 601 € |
| 1.200 € | 293 € | 327 € | 362 € | 402 € | 439 € | 478 € | 523 € |
| 1.400 € | 238 € | 268 € | 300 € | 335 € | 368 € | 403 € | 443 € |
| 1.600 € | 181 € | 208 € | 235 € | 266 € | 296 € | 326 € | 361 € |
| 1.800 € | 122 € | 145 € | 169 € | 196 € | 221 € | 247 € | 278 € |
| 2.000 € | 61 € | 80 € | 100 € | 123 € | 145 € | 167 € | 193 € |
| 2.200 € | – | 14 € | 30 € | 49 € | 66 € | 85 € | 106 € |
Für eine alleinstehende Person liegt der Höchstbetrag zwischen 361 € und 677 €. Das erklärt den großen Abstand zwischen den Spalten: Bei 1.400 € brutto bekommt man in Stufe I 238 €, in Stufe VII 443 €. Mit jedem zusätzlichen Euro Lohn sinkt das Wohngeld um einen Teil davon, nicht um den vollen Betrag. Arbeit lohnt sich also auch im Wohngeldbezug. Ab etwa 2.200 € brutto ist in den unteren Stufen Schluss: In Stufe I ergibt die Formel dann weniger als 10 €. Wer genau wissen will, bei welchem Lohn die Grenze liegt, findet die Werte unter Wohngeld-Einkommensgrenzen.
Paare ohne Kinder
| Brutto im Monat | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.400 € | 409 € | 453 € | 498 € | 551 € | 598 € | 649 € | 707 € |
| 1.800 € | 310 € | 347 € | 385 € | 430 € | 471 € | 514 € | 563 € |
| 2.200 € | 205 € | 235 € | 267 € | 304 € | 338 € | 373 € | 414 € |
| 2.600 € | 94 € | 118 € | 143 € | 173 € | 199 € | 227 € | 259 € |
| 3.000 € | – | – | 14 € | 36 € | 55 € | 76 € | 99 € |
Bei Paaren rechnet die Tabelle mit einem Verdienst. Verdienen beide, ändert sich am Wohngeld wenig, solange die Summe der Bruttolöhne gleich bleibt und beide sozialversicherungspflichtig arbeiten; jeder bekommt dann den Pauschbetrag, was das Einkommen sogar etwas senkt. Anders bei einem Minijob: Hier fallen keine Steuern und keine Krankenversicherungsbeiträge an, deshalb zieht die Wohngeldstelle nur 10 % statt 30 % ab, und der Minijob zählt stärker.
Alleinerziehende mit einem Kind
| Brutto im Monat | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.200 € | 487 € | 536 € | 586 € | 646 € | 699 € | 755 € | 821 € |
| 1.600 € | 399 € | 442 € | 486 € | 538 € | 585 € | 635 € | 692 € |
| 2.000 € | 299 € | 335 € | 373 € | 417 € | 457 € | 499 € | 548 € |
| 2.400 € | 193 € | 223 € | 254 € | 290 € | 323 € | 358 € | 398 € |
| 2.800 € | 82 € | 105 € | 130 € | 158 € | 184 € | 211 € | 243 € |
Für Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren zieht die Wohngeldstelle zusätzlich 1.320 € im Jahr vom Einkommen ab. Der Unterschied zum Paar mit gleichem Lohn ist sichtbar, aber nicht groß: Bei 2.200 € brutto in Stufe III sind es 314 € statt 267 €. Wichtiger ist in der Praxis, dass Unterhalt und Unterhaltsvorschuss für das Kind beim Wohngeld als Einkommen zählen. Mit einem Unterhaltsvorschuss von 299 € für ein Schulkind sinkt das Wohngeld spürbar. Wer Unterhalt bekommt, rechnet deshalb besser mit dem Wohngeld-Rechner, der diese Zahlungen berücksichtigt. Weitere Leistungen für diese Familien stehen unter Leistungen für Alleinerziehende.
Familien mit zwei Kindern
| Brutto im Monat | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 638 € | 702 € | 767 € | 843 € | 915 € | 988 € | 1.073 € |
| 2.500 € | 539 € | 596 € | 655 € | 722 € | 787 € | 852 € | 928 € |
| 3.000 € | 436 € | 486 € | 538 € | 597 € | 654 € | 711 € | 778 € |
| 3.500 € | 327 € | 371 € | 416 € | 467 € | 516 € | 566 € | 624 € |
| 4.000 € | 214 € | 251 € | 288 € | 332 € | 373 € | 415 € | 464 € |
| 4.500 € | 96 € | 126 € | 156 € | 192 € | 226 € | 260 € | 300 € |
Bei vier Personen reicht das Wohngeld weit in mittlere Einkommen hinein. Eine Familie mit 3.500 € brutto bekommt in Mietstufe IV noch 467 € im Monat. Hinzu kommen Kindergeld von 518 € für zwei Kinder und gegebenenfalls Kinderzuschlag bis zu 594 €. Wie Wohngeld und Kinderzuschlag zusammenwirken, zeigt der Kinderzuschlag-Rechner.
Was eine niedrigere Miete ausmacht
| Brutto im Monat | 361 € Miete | 436 € Miete | 511 € Miete | 611 € Miete |
|---|---|---|---|---|
| 1.000 € | 331 € | 392 € | 452 € | 467 € |
| 1.400 € | 225 € | 274 € | 323 € | 335 € |
| 1.800 € | 112 € | 149 € | 186 € | 196 € |
Die Tabelle zeigt drei Dinge. Erstens: Liegt die Miete unter dem Höchstbetrag, sinkt das Wohngeld etwa im gleichen Maß. Zweitens: Eine Miete über dem Höchstbetrag bringt nur bis zur Klimakomponente von 19,20 € mehr, darüber nichts. Drittens: Bei kleinem Einkommen ist der Einfluss der Miete stärker als bei höherem, weil die Formel dann einen größeren Teil der Miete trägt.
Für die Wohnungssuche heißt das: Eine Wohnung, deren Bruttokaltmiete den Höchstbetrag deutlich übersteigt, wird durch das Wohngeld nicht bezahlbarer als eine Wohnung genau am Höchstbetrag. Den Unterschied tragen Sie vollständig selbst. Wer umzieht, sollte die Höchstbeträge seiner Haushaltsgröße kennen; sie stehen für alle Stufen unter Wohngeld 2026. Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, kann sich mit dem Ort auch die Mietstufe ändern, und damit die ganze Spalte, aus der Sie ablesen.
Wie stark das Wohngeld bei einer Lohnerhöhung sinkt
Aus den Tabellen lässt sich ablesen, wie viel von einer Lohnerhöhung beim Haushalt ankommt. Steigt das Brutto einer alleinstehenden Person in Mietstufe IV von 1.400 € auf 1.600 €, sinkt das Wohngeld von 335 € auf 266 €, also um 69 €. Von 200 € mehr brutto gehen damit gut ein Drittel an Wohngeld verloren, dazu kommen Steuern und Sozialabgaben. Bei der vierköpfigen Familie ist der Rückgang je 500 € Lohn mit 130 € etwas schwächer, weil die Werte der Formel für größere Haushalte flacher verlaufen. Unterm Strich bleibt in beiden Beispielen von einer Lohnerhöhung mehr übrig, als durch das geringere Wohngeld verloren geht.
Ganz anders liegt es beim Grundsicherungsgeld. Dort bleiben vom Lohn über 1.000 € brutto nur noch 30 % oder weniger übrig, der Rest wird angerechnet. Für Haushalte an der Grenze zwischen beiden Leistungen ist das ein wichtiger Unterschied: Wer mit etwas mehr Arbeit ins Wohngeld wechselt, behält von jedem zusätzlichen Euro deutlich mehr.
Drei Haushalte, drei Ergebnisse
Eine Pflegehelferin in Leipzig (Mietstufe II) verdient 1.800 € brutto und zahlt eine Bruttokaltmiete, die den Höchstbetrag erreicht. Laut Tabelle bekommt sie 145 € Wohngeld im Monat.
Ein Paar in Hannover (Mietstufe V), sie arbeitet in Vollzeit mit 2.600 € brutto, er ist in Ausbildung ohne eigenes Einkommen. Das Wohngeld beträgt 199 €.
Eine Familie mit zwei Kindern in Frankfurt am Main (Mietstufe VI) mit 4.000 € brutto aus einem Verdienst erhält 415 € Wohngeld, dazu Kindergeld und, je nach Miete, Kinderzuschlag.
In allen drei Fällen gilt: Liegt die tatsächliche Miete niedriger, ist auch das Wohngeld niedriger. Ein Gang zum Rechner mit den eigenen Zahlen ersetzt die Tabelle nicht, er macht sie konkret.
Wohngeld oder Grundsicherungsgeld?
Die oberen Zeilen der Tabellen zeigen hohe Beträge. Ob ein Haushalt sie tatsächlich bekommt, ist eine andere Frage. Wohngeld gibt es nur, wenn Lohn und Wohngeld zusammen den Bedarf nach dem SGB II decken; sonst ist das Jobcenter zuständig, und Wohngeld ist ausgeschlossen. Für eine alleinstehende Person liegt dieser Bedarf beim Regelbedarf von 563 € plus Miete und Heizung, abzüglich der Freibeträge auf den Lohn. Bei sehr kleinen Löhnen kippt die Rechnung deshalb zum Grundsicherungsgeld, bei mittleren Löhnen zum Wohngeld. Die Seite Wohngeld oder Grundsicherungsgeld erklärt die Grenze, der Wohngeld-Rechner prüft sie für Ihren Haushalt.
Alle Werte berechnet der Rechenkern dieser Website mit der Formel aus § 19 WoGG, den Höchstbeträgen aus Anlage 1, den Werten a, b und c aus Anlage 2 und den Rechenschritten aus Anlage 3. Stand der Berechnung: 20. Oktober 2026. Einzelheiten unter Methodik.