Geburt und Elternzeit
Elterngeld berechnen
Geben Sie Ihren durchschnittlichen Bruttolohn vor der Geburt und Ihre Steuerklasse ein. Der Rechner ermittelt das Elterngeld-Netto nach den Pauschalen des Gesetzes und daraus Basiselterngeld und Elterngeld Plus.
Basiselterngeld im Monat
1.206 €
Elterngeld Plus: 603 € im Monat, doppelt so lange
| Brutto vor der Geburt | 2.800 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1/12) | − 103 € |
| Steuern (Lohnsteuer, Soli) | − 255 € |
| Sozialabgaben (Pauschalen 9 + 10 + 2 %) | − 588 € |
| Elterngeld-Netto | 1.855 € |
| Ersatzrate | 65,0 % |
| Elterngeld Plus im Monat | 603 € |
Basiselterngeld bis zum 14. Lebensmonat, zusammen 12 Monate plus 2 Partnermonate; ein Monat Basiselterngeld kann doppelt (Plus) genommen werden.
Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026, maßgeblich für Geburten ab 2027; für Geburten 2026 rechnet die Elterngeldstelle mit dem PAP 2025 (Abweichung meist wenige Euro). Kein Anspruch bei mehr als 175.000 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr vor der Geburt.
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Grundlage ist das Elterngeld-Netto: der durchschnittliche Bruttolohn der 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, abzüglich pauschaler Steuern und Sozialabgaben. Davon zahlt die Elterngeldstelle in der Regel 67 %; bei einem Elterngeld-Netto unter 1.000 € steigt die Rate bis 100 %, über 1.200 € sinkt sie bis 65 %. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat, Elterngeld Plus die Hälfte, dafür doppelt so lange. Mit den Vorgaben des Rechners, 2.800 € brutto in Steuerklasse IV, ergibt sich ein Elterngeld-Netto von 1.855,00 €, ein Basiselterngeld von 1.205,75 € und ein Elterngeld Plus von 602,88 € im Monat. Der Rechner verwendet die Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026; maßgeblich ist er für Geburten ab 2027, bei Geburten 2026 kann das Ergebnis leicht abweichen. Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle Ihres Landes; rückwirkend zahlt sie nur für 3 Lebensmonate vor dem Antragsmonat.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Rechenweg und Quellen
Elterngeld nach Bruttolohn
| Brutto vor der Geburt | Elterngeld-Netto | Ersatzrate | Basiselterngeld | Elterngeld Plus |
|---|---|---|---|---|
| 600 € | 497,50 € | 92,1 % | 458,20 € | 229,10 € |
| 1.000 € | 778,14 € | 78,0 % | 606,95 € | 303,47 € |
| 1.500 € | 1.117,91 € | 67,0 % | 749,00 € | 374,50 € |
| 2.000 € | 1.386,42 € | 65,0 % | 901,17 € | 450,59 € |
| 2.800 € | 1.855,00 € | 65,0 % | 1.205,75 € | 602,88 € |
| 3.500 € | 2.250,92 € | 65,0 % | 1.463,10 € | 731,55 € |
| 4.500 € | 2.793,67 € | 65,0 % | 1.800,00 € | 900,00 € |
Bei kleinen Einkommen steigt die Ersatzrate: Für je 2 €, die das Elterngeld-Netto unter 1.000 € liegt, kommen 0,1 Prozentpunkte hinzu, bis höchstens 100 %. Über 1.200 € sinkt die Rate im gleichen Schritt bis auf 65 %. Ab einem Elterngeld-Netto von rund 2.769 € ist der Höchstbetrag von 1.800 € erreicht; mehr gibt es auch bei hohem Lohn nicht. Wer vor der Geburt nichts verdient hat, bekommt den Mindestbetrag von 300 €.
Einfluss der Steuerklasse
| Steuerklasse | Elterngeld-Netto | Basiselterngeld |
|---|---|---|
| III | 2.096,67 € | 1.362,84 € |
| IV | 1.855,00 € | 1.205,75 € |
| V | 1.536,17 € | 998,51 € |
Bei gleichem Brutto unterscheidet sich das Elterngeld je nach Steuerklasse deutlich, weil die Lohnsteuer das Elterngeld-Netto mindert. Maßgeblich ist die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum am längsten galt. Wer kirchensteuerpflichtig ist, hat zusätzlich einen pauschalen Abzug von 8 % Kirchensteuer; auch das lässt sich im Rechner einstellen.
Teilzeit, Geschwister, Mehrlinge
Arbeiten Sie nach der Geburt in Teilzeit, höchstens 32 Wochenstunden, ersetzt das Elterngeld einen Teil des Unterschieds zwischen dem Einkommen vorher und nachher; das Einkommen vorher zählt dabei höchstens mit 2.770 €. Bei 2.800 € brutto in Steuerklasse IV und 1.000 € Netto aus Teilzeit sinkt das Basiselterngeld von 1.205,75 € auf 555,75 €; das Elterngeld Plus beträgt dann ebenfalls 555,75 €, läuft aber doppelt so lange. Leben im Haushalt ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei weitere unter 6, gibt es den Geschwisterbonus von 10 %, mindestens 75 €. Für Zwillinge und weitere Mehrlinge kommen je 300 € hinzu. Alle drei Fälle können Sie im Rechner einstellen.
Antrag und Einkommensgrenze
Elterngeld gibt es nur auf schriftlichen Antrag bei der Elterngeldstelle Ihres Landes. Im Antrag legen Sie fest, für welche Lebensmonate Sie Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus beziehen möchten; diese Aufteilung können Sie bis zum Ende des Bezugs noch ändern, für bereits ausgezahlte Monate aber nur in Härtefällen. Rückwirkend zahlt die Elterngeldstelle höchstens für 3 Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Keinen Anspruch hat, wer im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 175.000 € hatte; bei Paaren zählt die Summe beider.
Wie Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus funktionieren, steht unter Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus. Wie das Elterngeld auf Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag und Wohngeld angerechnet wird, erklärt Elterngeld und Sozialleistungen.