Wohngeld
Wohngeld in Berlin 2026
Berlin gehört beim Wohngeld zur Mietstufe IV. Der Rechner ist auf Berlin eingestellt; ändern Sie Haushalt, Lohn und Miete nach Ihren Zahlen.
Empfohlen: Grundsicherungsgeld
1.556 €im Monat
So viel Geld hat der Haushalt insgesamt, mit Lohn und Leistungen
| Netto aus Arbeit | 1.215 € |
| Grundsicherungsgeld (Jobcenter) | 341 € |
| Leistungen zusammen | 341 € |
Wohngeld und Kinderzuschlag reichen nicht, um Ihren Bedarf zu decken. Zuständig ist das Jobcenter; es zahlt auch die angemessenen Kosten der Unterkunft.
Netto geschätzt mit Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer. Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe; das Jobcenter zahlt nur die angemessenen Kosten (nach der Karenzzeit). Vermögen wird nicht geprüft.
Die Kombinationen im Vergleich
| Weg | Leistungen | Geld im Monat | Bewertung |
|---|---|---|---|
| Grundsicherungsgeld ✓ | 341 € | 1.556 € | Vom Jobcenter; Wohngeld und Kinderzuschlag entfallen dann. |
| Wohngeld | 301 € | nicht möglich | Reicht nicht: es fehlen 40 € zum Bedarf, also Grundsicherungsgeld. |
Rechenweg: Bedarf und Einkommen nach dem SGB II
| Regelbedarf alleinstehend (Stufe 1) | 563 € |
| Miete und Heizung | 645 € |
| Bedarf | 1.208 € |
| Netto aus Arbeit (1.215 € abzüglich Freibetrag 348 €) | − 867 € |
| Grundsicherungsgeld | 341 € |
Wohngeld: berücksichtigte Miete 530 € (Höchstbetrag 511 € plus Klimakomponente 19 €), Heizkostenkomponente 110 €, Monatseinkommen nach Abzügen 978 €.
Anträge: Grundsicherungsgeld beim Jobcenter, Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde, Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse, Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts. Entscheiden wird immer die Behörde.
Für ganz Berlin gilt beim Wohngeld die Mietstufe IV; die Stadt ist in der Anlage zur Wohngeldverordnung als eine Gemeinde eingetragen, Unterschiede zwischen den Bezirken gibt es nicht. Die Wohngeldstelle berücksichtigt die Bruttokaltmiete deshalb höchstens bis 511 € für eine Person, 619 € für zwei, 737 € für drei und 858 € für vier Personen, jeweils zuzüglich Klimakomponente. Dazu kommt der feste Heizkostenbetrag, für eine Person 110,40 €. Ein Beispiel mit den Vorgaben des Rechners: Wer allein lebt, 1.500 € brutto verdient und 560 € Bruttokaltmiete zahlt, kommt auf rund 301 € Wohngeld im Monat. Viele Berliner Mieten in neuen Verträgen liegen über dem Höchstbetrag; der Teil darüber bleibt ohne Zuschuss. Zuständig sind die Wohngeldstellen der Bezirksämter. Nach dem Gesetzentwurf für 2027 bliebe Berlin in Stufe IV; der Entwurf ist nicht beschlossen.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Rechenweg und Quellen
Höchstbeträge in Berlin
| Personen | Höchstbetrag Stufe IV | Klimakomponente | Berücksichtigt höchstens | Heizkostenbetrag |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 511 € | 19,20 € | 530,20 € | 110,40 € |
| 2 | 619 € | 24,80 € | 643,80 € | 142,60 € |
| 3 | 737 € | 29,60 € | 766,60 € | 170,20 € |
| 4 | 858 € | 34,40 € | 892,40 € | 197,80 € |
| 5 | 982 € | 39,20 € | 1.021,20 € | 225,40 € |
Die dritte Spalte ist die Grenze, bis zu der die Wohngeldstelle Ihre Bruttokaltmiete ansetzt. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sind das 643,80 €. Zahlen Sie mehr, wird mit diesem Betrag gerechnet. Der Heizkostenbetrag in der letzten Spalte kommt unabhängig von Ihren tatsächlichen Heizkosten hinzu. Ob Ihre Wohnung mit Fernwärme, Gas oder Strom beheizt wird, spielt dafür keine Rolle; auch eine hohe Nachzahlung aus der Heizkostenabrechnung erhöht das Wohngeld nicht. Sie kann aber im Monat der Fälligkeit einen Anspruch beim Jobcenter auslösen, wenn das Geld dafür fehlt.
Beispiele für Berliner Haushalte
| Haushalt | Brutto | Bruttokaltmiete | Wohngeld | Kinderzuschlag | Maßgeblicher Weg |
|---|---|---|---|---|---|
| Single, Vollzeit | 2.150 € | 560 € | 68 € | – | Wohngeld |
| Single, Teilzeit | 1.400 € | 480 € | 303 € | – | Grundsicherungsgeld |
| Paar, ein Verdienst | 2.600 € | 680 € | 173 € | – | Wohngeld |
| Alleinerziehend, Kind 7 Jahre | 1.900 € | 640 € | 312 € | 162 € | Wohngeld + Kinderzuschlag |
| Paar, zwei Kinder (3 und 9) | 3.000 € | 860 € | 576 € | 482 € | Wohngeld + Kinderzuschlag |
Die Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Lage in Berlin sein kann. Ein Single in Vollzeit mit 2.150 € brutto liegt nahe an der Einkommensgrenze und bekommt nur noch wenig Wohngeld; bei einem Stundenlohn deutlich über dem Mindestlohn von 13,90 € fällt es ganz weg. Beim Paar mit einem Verdienst von 2.600 € trägt das Wohngeld dagegen einen spürbaren Teil der Miete, weil Höchstbetrag und Formel mit der Haushaltsgröße wachsen. In Teilzeit ist das Wohngeld höher, kann aber zu niedrig sein, um den Bedarf zu decken; dann ist das Jobcenter zuständig. Familien erhalten neben dem Wohngeld häufig den Kinderzuschlag der Familienkasse, für jedes Kind bis zu 297 €. Für Alleinerziehende zählt der Unterhaltsvorschuss, den der Rechner bei fehlendem Unterhalt automatisch ansetzt, beim Wohngeld als Einkommen.
Wenn die Miete über dem Höchstbetrag liegt
Gerade bei Mietverträgen der letzten Jahre übersteigt die Bruttokaltmiete in Berlin oft den Höchstbetrag. Das Wohngeld wird dann so berechnet, als zahlten Sie genau den Höchstbetrag plus Klimakomponente. Der Rest bleibt Ihre Sache. Wohngeld verlangt anders als das Grundsicherungsgeld aber keinen Umzug in eine günstigere Wohnung; Sie dürfen teurer wohnen, solange Sie den Lebensunterhalt mit Einkommen und Wohngeld bestreiten können. Beim Grundsicherungsgeld prüft das Jobcenter dagegen die Angemessenheit nach den Berliner Richtwerten; mehr dazu unter Miete im Grundsicherungsgeld.
Antrag in Berlin
Den Antrag stellen Sie beim Bezirksamt Ihres Wohnbezirks, schriftlich oder online. Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht; Unterlagen können Sie nachreichen. Bewilligt wird in der Regel für 12 Monate. Eine Liste der Unterlagen und die Regeln für den Weiterleistungsantrag stehen unter Wohngeld beantragen. Wie Berlin im Vergleich zu anderen Städten eingestuft ist, zeigt Mietstufen; das Gegenstück für eine Stadt in höherer Stufe ist Wohngeld in Hamburg.