Wohngeld

Wohngeld in Berlin 2026

Berlin gehört beim Wohngeld zur Mietstufe IV. Der Rechner ist auf Berlin eingestellt; ändern Sie Haushalt, Lohn und Miete nach Ihren Zahlen.

Haushalt

mit Komma getrennt, leer = keine

0, wenn kein Lohn

Für alle Kinder zusammen, 0 = nichts

Ohne Heizung

Abschlag laut Vermieter oder Versorger

Mietstufe IV für das Wohngeld

Mehr: Elterngeld, Rente und anderes Einkommen

Beide Eltern zusammen

Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld

Empfohlen: Grundsicherungsgeld

1.556 €im Monat

So viel Geld hat der Haushalt insgesamt, mit Lohn und Leistungen

Netto aus Arbeit1.215 €
Grundsicherungsgeld (Jobcenter)341 €
Leistungen zusammen341 €

Wohngeld und Kinderzuschlag reichen nicht, um Ihren Bedarf zu decken. Zuständig ist das Jobcenter; es zahlt auch die angemessenen Kosten der Unterkunft.

Netto geschätzt mit Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer. Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe; das Jobcenter zahlt nur die angemessenen Kosten (nach der Karenzzeit). Vermögen wird nicht geprüft.

Die Kombinationen im Vergleich

WegLeistungenGeld im MonatBewertung
Grundsicherungsgeld ✓341 €1.556 €Vom Jobcenter; Wohngeld und Kinderzuschlag entfallen dann.
Wohngeld301 €nicht möglichReicht nicht: es fehlen 40 € zum Bedarf, also Grundsicherungsgeld.
Rechenweg: Bedarf und Einkommen nach dem SGB II
Regelbedarf alleinstehend (Stufe 1)563 €
Miete und Heizung645 €
Bedarf1.208 €
Netto aus Arbeit (1.215 € abzüglich Freibetrag 348 €)− 867 €
Grundsicherungsgeld341 €

Wohngeld: berücksichtigte Miete 530 € (Höchstbetrag 511 € plus Klimakomponente 19 €), Heizkostenkomponente 110 €, Monatseinkommen nach Abzügen 978 €.

Anträge: Grundsicherungsgeld beim Jobcenter, Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde, Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse, Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts. Entscheiden wird immer die Behörde.

So wird gerechnetRecht in Kraft am 20. Oktober 2026; Grundsicherungsgeld nach dem SGB II seit 1. Juli 2026.

Für ganz Berlin gilt beim Wohngeld die Mietstufe IV; die Stadt ist in der Anlage zur Wohngeldverordnung als eine Gemeinde eingetragen, Unterschiede zwischen den Bezirken gibt es nicht. Die Wohngeldstelle berücksichtigt die Bruttokaltmiete deshalb höchstens bis 511 € für eine Person, 619 € für zwei, 737 € für drei und 858 € für vier Personen, jeweils zuzüglich Klimakomponente. Dazu kommt der feste Heizkostenbetrag, für eine Person 110,40 €. Ein Beispiel mit den Vorgaben des Rechners: Wer allein lebt, 1.500 € brutto verdient und 560 € Bruttokaltmiete zahlt, kommt auf rund 301 € Wohngeld im Monat. Viele Berliner Mieten in neuen Verträgen liegen über dem Höchstbetrag; der Teil darüber bleibt ohne Zuschuss. Zuständig sind die Wohngeldstellen der Bezirksämter. Nach dem Gesetzentwurf für 2027 bliebe Berlin in Stufe IV; der Entwurf ist nicht beschlossen.

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Höchstbeträge in Berlin

Berlin, Mietstufe IV, Beträge im Monat. Anlage 1 und § 12 WoGG.
PersonenHöchstbetrag Stufe IVKlimakomponenteBerücksichtigt höchstensHeizkostenbetrag
1511 €19,20 €530,20 €110,40 €
2619 €24,80 €643,80 €142,60 €
3737 €29,60 €766,60 €170,20 €
4858 €34,40 €892,40 €197,80 €
5982 €39,20 €1.021,20 €225,40 €

Die dritte Spalte ist die Grenze, bis zu der die Wohngeldstelle Ihre Bruttokaltmiete ansetzt. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sind das 643,80 €. Zahlen Sie mehr, wird mit diesem Betrag gerechnet. Der Heizkostenbetrag in der letzten Spalte kommt unabhängig von Ihren tatsächlichen Heizkosten hinzu. Ob Ihre Wohnung mit Fernwärme, Gas oder Strom beheizt wird, spielt dafür keine Rolle; auch eine hohe Nachzahlung aus der Heizkostenabrechnung erhöht das Wohngeld nicht. Sie kann aber im Monat der Fälligkeit einen Anspruch beim Jobcenter auslösen, wenn das Geld dafür fehlt.

Beispiele für Berliner Haushalte

Berechnet mit den Rechenkernen dieser Website für Mietstufe IV, Stand 20. Oktober 2026. Mieten sind Beispielwerte.
HaushaltBruttoBruttokaltmieteWohngeldKinderzuschlagMaßgeblicher Weg
Single, Vollzeit2.150 €560 €68 €–Wohngeld
Single, Teilzeit1.400 €480 €303 €–Grundsicherungsgeld
Paar, ein Verdienst2.600 €680 €173 €–Wohngeld
Alleinerziehend, Kind 7 Jahre1.900 €640 €312 €162 €Wohngeld + Kinderzuschlag
Paar, zwei Kinder (3 und 9)3.000 €860 €576 €482 €Wohngeld + Kinderzuschlag

Die Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Lage in Berlin sein kann. Ein Single in Vollzeit mit 2.150 € brutto liegt nahe an der Einkommensgrenze und bekommt nur noch wenig Wohngeld; bei einem Stundenlohn deutlich über dem Mindestlohn von 13,90 € fällt es ganz weg. Beim Paar mit einem Verdienst von 2.600 € trägt das Wohngeld dagegen einen spürbaren Teil der Miete, weil Höchstbetrag und Formel mit der Haushaltsgröße wachsen. In Teilzeit ist das Wohngeld höher, kann aber zu niedrig sein, um den Bedarf zu decken; dann ist das Jobcenter zuständig. Familien erhalten neben dem Wohngeld häufig den Kinderzuschlag der Familienkasse, für jedes Kind bis zu 297 €. Für Alleinerziehende zählt der Unterhaltsvorschuss, den der Rechner bei fehlendem Unterhalt automatisch ansetzt, beim Wohngeld als Einkommen.

Wenn die Miete über dem Höchstbetrag liegt

Gerade bei Mietverträgen der letzten Jahre übersteigt die Bruttokaltmiete in Berlin oft den Höchstbetrag. Das Wohngeld wird dann so berechnet, als zahlten Sie genau den Höchstbetrag plus Klimakomponente. Der Rest bleibt Ihre Sache. Wohngeld verlangt anders als das Grundsicherungsgeld aber keinen Umzug in eine günstigere Wohnung; Sie dürfen teurer wohnen, solange Sie den Lebensunterhalt mit Einkommen und Wohngeld bestreiten können. Beim Grundsicherungsgeld prüft das Jobcenter dagegen die Angemessenheit nach den Berliner Richtwerten; mehr dazu unter Miete im Grundsicherungsgeld.

Antrag in Berlin

Den Antrag stellen Sie beim Bezirksamt Ihres Wohnbezirks, schriftlich oder online. Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht; Unterlagen können Sie nachreichen. Bewilligt wird in der Regel für 12 Monate. Eine Liste der Unterlagen und die Regeln für den Weiterleistungsantrag stehen unter Wohngeld beantragen. Wie Berlin im Vergleich zu anderen Städten eingestuft ist, zeigt Mietstufen; das Gegenstück für eine Stadt in höherer Stufe ist Wohngeld in Hamburg.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Welche Wohngeldstelle ist in Berlin zuständig?

Das Bezirksamt des Bezirks, in dem Ihre Wohnung liegt. Jedes der Berliner Bezirksämter hat eine Wohngeldstelle, oft im Amt für Bürgerdienste oder im Bereich Soziales. Die Formulare des Landes Berlin gelten in allen Bezirken gleich, und es gibt einen Online-Antrag. Ziehen Sie innerhalb Berlins um, wechselt die Zuständigkeit zum Bezirksamt des neuen Bezirks.

Gilt in Berlin eine höhere Mietstufe für teure Bezirke wie Mitte oder Charlottenburg?

Nein. Berlin ist für das Wohngeld eine einzige Gemeinde mit einer einzigen Mietstufe, IV. Wer in Mitte wohnt, hat denselben Höchstbetrag wie jemand in Marzahn-Hellersdorf. Eine teurere Wohnung bringt deshalb nur bis zum Höchstbetrag plus Klimakomponente mehr Wohngeld, unabhängig vom Bezirk.

Bekomme ich in Berlin Wohngeld oder Grundsicherungsgeld vom Jobcenter?

Das hängt davon ab, ob Ihr Einkommen zusammen mit Wohngeld und gegebenenfalls Kinderzuschlag Ihren Bedarf deckt. Wenn ja, gilt Wohngeld. Wenn nicht, ist das Jobcenter Ihres Bezirks zuständig, das die Miete bis zur Berliner Angemessenheitsgrenze übernimmt. Der Rechner oben vergleicht beide Wege für Ihren Haushalt.

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Herausgeber eines Rechners, der Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss für denselben Haushalt nebeneinanderstellt

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Rechtsstand 20. Oktober 2026: SGB II in der Fassung ab 1. Juli 2026, Regelbedarfe 2026, Wohngeld seit 1. Januar 2025, Quellen gelesen am . Schätzung nach Gesetz und Verordnung mit den angegebenen Daten; verbindlich ist nur der Bescheid der zuständigen Stelle, keine Rechtsberatung.